Bei dichtem Nebel müssen Autofahrer das Licht einschalten. Das kontrollierte jetzt die Polizei in Jettingen. Foto: Wüstneck

Polizei führt Stichprobenkontrollen durch: Haben Verkehrsteilnehmer bei Nebel Licht eingeschaltet?

Jettingen - Bei Nebel und sonstigen Sichtbehinderungen sind motorisierte Verkehrsteilnehmer sowohl gesetzlich, als auch im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aufgefordert, auch am Tag mit dem eingeschalteten Abblendlicht zu fahren.

Da es gerade in den vergangenen Tagen an teils dichtem Nebel nicht mangelte, führten Beamte des Polizeireviers Herrenberg am Dienstag zur Mittagszeit eine Stichprobenkontrolle bei Jettingen durch. Auf der Bundesstraße 14 zogen die Polizisten dabei in gerade einmal 45 Minuten insgesamt zehn Fahrzeuge und deren Lenker aus dem Verkehr, die trotz Sichtweiten von unter 100 Metern keine Beleuchtung eingeschaltet hatten. Wie sich herausstellte, hatte ein Teil der kontrollierten Verkehrsteilnehmer dabei schlicht und einfach – und im wahrsten Sinne des Wortes "blind" – auf die Technik vertraut. Dass die heute in vielen Fahrzeugen übliche Lichtautomatik bei den meisten Herstellern nur auf Dunkelheit, nicht aber auf Sichtbehinderungen durch Nebel reagiert, war nur wenigen bewusst.

Die Polizei weist daher eindringlich darauf hin, dass selbst die beste Fahrzeugtechnik den Fahrer nicht von seiner eigenen Verantwortlichkeit befreit. Ein Auto, das ohne Licht bei dichtem Nebel unterwegs ist, kann von anderen Verkehrsteilnehmern meist erst im allerletzten Moment wahrgenommen werden, ganz gleich, ob diese von hinten oder aus der Gegenrichtung nahen. Die zehn Lichtsünder müssen sich nun auf ein Bußgeld von 40 Euro und drei Punkte in Flensburg einstellen.