Jettingen will für Unwetter und Starkregenereignisse gewappnet sein Foto: Hoppe

Starkregen kann – auch abseits von großen Flüssen – zu Überschwemmungen führen. Das hat spätestens der letzte Sommer gezeigt. Jettingen will gewappnet sein und ein Starkregenrisikomanagement erstellen lassen. Der Gemeinderat war geschlossen dafür.

Jettingen - Starkregen kann – auch abseits von großen Flüssen – zu Überschwemmungen führen. Das hat spätestens der letzte Sommer gezeigt. Jettingen will gewappnet sein und ein Starkregenrisikomanagement erstellen lassen. Der Gemeinderat war geschlossen dafür.

Das Starkregenrisikomanagement befasst sich ausschließlich mit der Risikobeurteilung für Starkregenereignisse, nicht mit Hochwassergefahren. Regnet es in kurzer Zeit lokal begrenzt sehr intensiv, dann ist die Rede von Starkregen. Gerade im Sommer und in Kombination mit Gewittern kann derartiger Niederschlag große Schäden herbeiführen. Während Hochwasser in gewisser Weise in seinem lokalen Auftreten vorhersehbar ist, tritt Starkregen meist plötzlich und unerwartet auf und trifft Geschädigte unvorbereitet. Einen absoluten Schutz gibt es daher nicht. Allerdings kann durch eine geeignete Vorsorge das Schadenspotenzial verringert werden.

Die Analyse der Überflutungsgefahr erfolgt über statistische Wahrscheinlichkeiten zu Niederschlägen und Bodenfeuchte. Dazu kommen Informationen über Bodenverhältnisse, Bodenbedeckung und Topographie. Abflusswege, Wasserspiegellagen und tiefengemittelte Fließgeschwindigkeiten werden mithilfe von zweidimensionalen instationären Modellierungen ermittelt. Alles zusammen fließt in Starkregengefahrenkarten ein. Und zwar drei an der Zahl: für seltene, außergewöhnliche und extreme Oberflächenabflussereignisse. Diese Karten dienen als Grundlage für die Risikoanalyse und die Erstellung eines Handlungskonzeptes. Dieses Konzept soll starkregenbedingte Überflutungsschäden auf kommunaler Ebene vermindern. Es wird unter Beteiligung aller relevanten Akteure erstellt. Es umfasst planerische, bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

Die Erstellung dieser Unterlagen übernimmt ein Ingenieurbüro in enger Zusammenarbeit mit der Kommune. Das Büro muss eine ausgestellte Standardreferenz der LUBW vorweisen können. Die Kosten liegen bei geschätzt 60 000 Euro. Über das Ministerium für Umwelt und Verkehr winkt eine Förderung von 70 Prozent.