Die Betreuungskosten für Kinder steigen – das wird in Jettingen "moderat" an die Eltern weitergegeben. Foto: ©  lordn – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Jettingen hebt Gebühren in Kitas an, bleibt aber weiter deutlich unter den Empfehlungen

"Moderat anheben für die nächsten Jahre" – so fasste Jettingens Bürgermeister Hans Michael Burkhardt die geplante Erhöhung der Betreuungsgebühren zusammen. So müsse man nicht auf einmal stärker an der Stellschraube drehen. Der Gemeinderat war geschlossen einverstanden.

Jettingen. Zunächst waren die Gebühren für die Grundschulbetreuung an der Reihe. Seit der Einführung des Angebots im Jahr 2003 (Verlässliche Grundschule) beziehungsweise im Jahr 2008 (Nachmittagsbetreuung) bis 2016 wurde hier nicht erhöht. Seit 2016 wird jährlich um fünf Prozent angehoben, wie es der Gemeinderat beschlossen hatte. Damit passte man sich der Entwicklung der Kita-Gebühren an. Hinzu kommt, dass der Ausbau der Betreuungsräume in der Grundschule Unterjettingen zusätzliche Kosten verursacht. Der Vorschlag der Verwaltung lautete daher, für die nächsten drei Jahre die Gebühren um jährlich fünf Prozent anzuheben. Das "Sprudelgeld" in Höhe von zehn Euro pro Schuljahr wird derzeit in bar eingesammelt. Praktischer wäre jedoch, die monatliche Betreuungsgebühr einfach um einen Euro anzuheben.

Für die Gebühren in Kindergarten und Krippe gibt es immer zwei bis drei Monate vor Beginn des Betreuungsjahres Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Kirchen. Von 2009 bis 2015 folgte Jettingen diesen nicht, sondern behielt seine Gebührensätze, senkte diese im Krippenbereich sogar. Damit der Abstand zu den Empfehlungen aber nicht zu groß wird, wurde 2016 eine Erhöhung um drei Prozent für Ü3-Kinder und eine Erhöhung um fünf Prozent für U3-Kinder beschlossen. Vermutlich im Mai wird die nächste Empfehlung herausgegeben, voraussichtlich mit einer Erhöhung um drei Prozent.

Ein Blick auf die Gebühren in Jettingen im Kindergartenjahr 2020/21 zeigt, wie günstig die Gemeinde hier derzeit ist. Bei einem Ü3-VÖ-Platz liegt Jettingen bei 61,74 Prozent der Empfehlung, bei einem U3-VÖ-Platz bei 33,36 Prozent der Empfehlung. Allerdings hat sich der Zuschussbedarf im Kita-Bereich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Außerdem plant Jettingen derzeit einen weiteren Ausbau der Plätze in Form einer Aufstockung der Einrichtung Heubergring. Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, die Elternbeiträge weiterhin jährlich moderat anzuheben. Tue man dies nicht, müsse in Zukunft möglicherweise stärker an der Stellschraube gedreht werden, damit der Deckungsgrad nicht noch weiter sinkt.

Daher der Vorschlag: Im Ü3-Bereich wird weiterhin um drei Prozent angehoben, im U3-Bereich um fünf Prozent. Jettingen läge damit immer noch sehr deutlich unter den Empfehlungen, könnte aber Mehreinnahmen in Höhe von rund 15 000 Euro jährlich verbuchen. Die Erhöhung wird für die nächsten drei Jahre festgesetzt. Der Kindergartenausschuss des Gemeinderats hatte bereits zugestimmt.

Auch in den Kindergärten fallen Kleinbeträge als Koch-, Tee- oder Sprudelgeld an. Die Eltern haben sich bei den letzten Elternabenden darauf verständigt, auf die Kleinbeträge zu verzichten und stattdessen auf die Elternbeiträge aufzuschlagen. Zusätzlich zur allgemeinen Erhöhung kommen dadurch ab 1. August 2021 noch pauschal 3,50 Euro oben drauf.

Bei steigender Anzahl von Mittagessen wird Beitrag der Gemeinde in die Höhe getrieben

Außerdem dürfen sich die Kinder aller Kindertageseinrichtungen und Schulen über ein warmes Mittagessen freuen. Dieses wird von der Gemeinde bezuschusst, sodass bisher ein Preis von 3,93 Euro (Schule) beziehungsweise 3,40 Euro (Kitas) gehalten werden konnte. Allerdings wird das Essen immer mehr in Anspruch genommen, was den Anteil der Gemeinde nach oben treibt. Hier sollen die Beiträge nun um drei Prozent angehoben werden. Gerundet ergibt sich daraus ein Elternbeitrag von 4,05 Euro (Schule) und 3,50 Euro (Kitas). Für die Gemeinde bedeutet das Mehreinnahmen in Höhe von rund 3400 Euro pro Jahr. Auch diese Erhöhung wird auf drei Jahre festgesetzt.

Info: Keine Gebühren für die Schließzeiten

(jg). Die Gebühren für Kita- und Grundschulbetreuung werden für die Zeit der Schließung erlassen. Darüber war sich der Jettinger Gemeinderat zügig einig. Von Mitte Dezember bis Ende Februar gab es lediglich eine Notbetreuung, seither gilt wieder Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Für die Monate Januar und Februar hatte Jettingen die Gebührenerhebung bereits ausgesetzt. Es wurde für beide Monate also kein Geld abgebucht. Unterm Strich bedeutet das einen Einnahmenausfall von rund 78 000 Euro für beide Monate – kommunale und kirchliche Einrichtungen sowie den Waldkindergarten zusammengenommen. Für den Zeitraum Mitte Januar bis Ende Februar hat das Land einen Erstattungsbetrag von 80 Prozent zugesagt. Eine genaue Summe ist zwar noch nicht bekannt, allerdings wird diese wohl auf Basis der Kinderzahlen und Betreuungsstunden ermittelt. Diese sind in Jettingen recht hoch, die Gebühren verhältnismäßig gering. Zusammen mit der Notbetreuung kann die Gemeinde daher davon ausgehen, dass die ausgefallenen Gebühren weitestgehend ersetzt werden. Der Vorschlag der Verwaltung lautete daher, die Gebühren für Januar und Februar endgültig zu erlassen. Die Notbetreuung wird tagegenau abgerechnet. Auch in der Grundschulbetreuung sollen die Gebühren für Januar und Februar erlassen werden. Hier kommt noch der halbe März dazu, da der Regelunterricht an den Grundschulen erst am 15. März wieder startete. Für die Notbetreuung wird auch hier auf den Tag genau abgerechnet. Für die Einnahmenausfälle gibt es ebenfalls einen Teilersatz vom Land.