Gericht: Jettinger beantwortet abgelehnte Geldzahlung mit Schlägen / Opfer: Kein Interesse an Strafverfolgung

Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung: So steht es in der Anklageschrift gegen einen Jettinger, der sich vor dem Nagolder Amtsgericht verantworten musste. Das Urteil: 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Jettingen/Rohrdorf/Nagold. Am Abend des 25. April tauchte der Angeklagte vor der Einliegerwohnung eines Bekannten in Rohrdorf auf und verlangte die sofortige Rückgabe von geliehenen 500 Euro. Als das abgelehnt worden sei, habe ihn der 42-Jährige gewürgt und ins Gesicht geschlagen. Dem Geschädigten sei es gelungen, den Angreifer aus der Wohnung zu drängen.

Weil ohne Festnetzanschluss, klingelte der bei seiner einen Stock höher wohnenden Hausbesitzerin und rief von dort die Polizei an. Der diensthabende Arzt im Nagolder Krankenhaus stellte eine geschwollene Unterlippe, eine Prellung des Nasenrückens und Abschürfungen am Hals fest. Zur Verhandlung erschien der Geschädigte nicht. Im Vorfeld hatte er angedeutet, keinen Wert mehr auf eine Strafverfolgung zu legen, außerdem sei er von Rohrdorf nach Baiersbronn umgezogen und könne nicht erscheinen. "Das ist ja auch eine Riesenentfernung", sagte Staatsanwalt Denis Fondy kopfschüttelnd.

Bei ihrem Mieter sei es öfter "laut zugegangen", sagte die Hausbesitzerin als Zeugin aus. Und süßlich gerochen habe es auch hin und wieder. "Wahrscheinlich, weil Drogen konsumiert wurden", vermutete der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Marc Hufschmidt. Sein Klient war acht Jahre selbstständig und ist nach eigener Aussage seit drei Jahren arbeitslos. Am 5. Februar will er eine Umschulung beginnen. Im Strafregister stehen unter seinem Namen drei Eintragungen – zwei wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln.

In der Rohrdorfer Wohnung des Geschädigten habe es "durcheinander" ausgesehen, berichtete die herbeigerufene Polizistin. Die Holztür sei ausgehängt gewesen, auf dem Boden hätten Textilien und Papier gelegen sowie mittendrin ein Staubsauger. Der Geschädigte sei bei ihrem Erscheinen ziemlich aufgeregt und aufgewühlt gewesen.

Bemerkt habe sie bei ihm einen geröteten Hals und eine Beule am Kopf. Der Verletzte habe ihr gegenüber erklärt, sich vom Angeklagten vor einiger Zeit 100 Euro geliehen zu haben und sollte wegen angefallener Zinsen und Zinseszinsen plötzlich 500 Euro zurückzahlen. Das habe er abgelehnt.

Weil der Geschädigte kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe, die Verletzungen "im unteren Bereich" anzusiedeln seien und die Holztür schon öfter aus der Verankerung gerissen worden sei, sollte man das Verfahren gegen seinen Mandanten bei Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden einstellen, hielt Hufschmidt für angebracht. Staatsanwalt Fony schlug die Zahl 40 vor. Zur Beratung zogen sich beide daraufhin längere Zeit ins Nebenzimmer zurück und erklärten sich bei der Rückkehr in den Gerichtssaal mit dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft einverstanden. Richter Martin Link setzte eine Frist bis zum 31. Mai.