Die Geiß verendete qualvoll auf dem Lahrer Hausberg. Laut Forstlicher Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg war dafür kein Wolf verantwortlich.
Karl zeigt bei seinem Besuch in der der Redaktion der Lahrer Zeitung Fotos, die einem den Atem stocken lassen. Darauf zu sehen: ein Reh mit einer klaffenden, riesigen Wunde von der Hinterkeule bis zur Lunge. Die meisten Organe fehlen. „Das Tier wurde bei lebendigem Leib ausgeweidet“, sagt der 77-Jährige.
Passiert ist das Ganze in der Nacht zu Sonntag – nicht im tiefen Wald, sondern auf dem Schutterlindenberg, auf einer Wiese etwas nördlich der Bergkuppe, die zu der dortigen Pferdekoppel gehört. Es ist der Lahrer Hausberg, auf dessen Wiesen Kinder spielen und Erwachsene die Aussicht genießen.
Karl, der als Jäger für das Gebiet zuständig ist, erfuhr am Sonntagmorgen von dem traurigen Fund und eilte sofort auf den Berg. Oben angekommen, fertigte der Jäger Fotos von dem toten Tier an, von denen unsere Redaktion hier das harmloseste veröffentlicht. Um sicherzugehen, dass nicht ein Wolf das Reh getötet hatte, schickte er die Aufnahmen an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg.
Von dort kam bereits am Dienstag Entwarnung: Der Kadaver weise nicht die spezifischen Rissmerkmale auf, die auf einen Wolf hindeuten. „Denn der tötet seine Beutetiere durch einen gezielten Kehlbiss“, erklärt Karl. Typisch für einen Hunderiss seien dagegen massive Bissverletzungen, wie sie am Reh vom Schutterlindenberg festzustellen waren.
Der Jäger erstattet Anzeige wegen Wilderei
Karl erstattete auf dem Lahrer Polizeirevier Anzeige gegen Unbekannt. Man habe es hier mit Jagdwilderei zu tun, außerdem mit einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, für den der Hundehalter hafte (siehe Info).
Der 77-Jährige aus Nonnenweier ist seit 50 Jahren Jäger und hat in dieser Zeit viel gesehen, auch deshalb, da es zu seinen Aufgaben gehört, nach Wildunfällen Tierkadaver von der Straße aufzulesen. Trotzdem ist ihm beim Besuch in der Redaktion der Lahrer Zeitung die Betroffenheit über das verendete Reh vom Schutterlindenberg anzumerken – und der Ärger. Denn dessen Tod hätte sich verhindern lassen, wenn ein unbekannter Hundehalter besser auf seinen Vierbeiner aufgepasst hätte, davon ist Karl überzeugt.
Der Jäger erlebt es täglich, dass Halter ihre Hunde von der Leine lassen
Der 77-Jährige ist über den Fall auch deshalb so erbost, weil er es nahezu täglich erlebt, dass Hundehalter ihre Lieblinge in der Natur unbeaufsichtigt rennen lassen. Im Auftrag von Pächter Karl-Reiner Rubin hat er die Jagdaufsicht für Naturgebiete auf dem Schutterlindenberg, bei Hugsweier und Sulz.
Bei seinen Streifgängen dort sind Hunde, die von der Leine gelassen werden, ein gewohnter Anblick für ihn. Das ist auf diesen Flächen im Prinzip auch erlaubt, allerdings sollten die Hunde dann so geführt werden, dass sie nicht wildern, jagen oder andere stören: Sie müssen unter der direkten Kontrolle ihrer Herrchen oder Frauchen sein. Die müssen sie unverzüglich zu sich rufen können, wenn Gefahr im Verzug ist.
Tatsächlich lassen etliche Halter ihre Hunde unbeaufsichtigt, gerade auch bei nächtlichen Gassigängen, bedauert Karl. Dieses Verhalten beobachte er häufig von Hochsitzen aus. Die Hunde erkenne er dann an ihren Leuchthalsbändern, die Halter an den Stirnlampen, wobei beide Lichtquellen häufig (zu) weit voneinander entfernt seien. In der Dunkelheit könnten die Hundebesitzer nicht sehen, ob sich ihr Vierbeiner einem Wildtier nähert, verdeutlicht Karl das Problem.
Spreche er die Halter direkt darauf an, „Bello“ und Co. besser unter Kontrolle zu behalten, sei Unverständnis oder Ablehnung eine typische Reaktion. „Viele glauben es nicht, dass ihre Hunde eine Gefahr für andere sein können“, so Karl.
Was für ein Hund hat das Reh auf dem Schutterlindenberg getötet? Auf diese Frage stellt Karl keine Spekulationen über die mögliche Rasse an, bemerkt lediglich nüchtern, dass es sicher „kein Dackel“ gewesen sei. Denn das Reh wiege vermutlich um die 20 Kilo und sei von dem wildernden Hund nach dem Angriff ein gutes Stück über die Wiese geschleift worden.
Karl hat auch ein Foto von der Fläche gemacht, auf der das Reh attackiert wurde. Darauf zu sehen: eine große Pfütze getrockneten Blutes, außerdem zahllose Tierhaare. Der furchtbar zugerichtete Kadaver liegt ungefähr zehn Meter entfernt.
Der Jäger nahm den Körper des toten Tieres mit und kümmerte sich um die fachgerechte Entsorgung.
Das sind die möglichen Strafen
Nach Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Töten eines Rehs durch einen Hund erfüllt diesen Tatbestand, da es dem Reh Schmerzen und Leiden zufügt. Wenn ein Hund ein Reh reißt, stellt dies somit einen Verstoß gegen Tierschutzbestimmungen dar und hat in der Regel erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Halter.
Ein wildernder Hund, der ein Reh reißt, kann auch als Straftat der Jagdwilderei gewertet werden, was mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Nach einem Rehriss kann außerdem der Hund von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, was Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht nach sich zieht.