In einer Entzugsklinik im Kreis soll ein Patient eine Mitpatientin vergewaltigt haben. Das sah das Gericht Freudenstadt als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe. Im Berufungsverfahren beteuert der Mann erneut: Die Frau wollte Sex – er eher weniger.
War es eine Vergewaltigung, die in einer Klinik im Kreis Freudenstadt stattfand – oder sitzt der Verurteilte schuldlos auf der Anklagebank? Das soll das Landgericht Rottweil im Berufungsverfahren klären. Der gesamte Prozess, der bereits 2021 am Gericht Freudenstadt vier Tage in Anspruch nahm, wird neu aufgerollt.
Berufung eingelegt hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Und die Forderungen könnten unterschiedlicher nicht sein: Eine höhere Strafe als die verhängten drei Jahre und zwei Monate Haft fordert die Anklage, Freispruch die Verteidigung.
Oralsex auf Herrentoilette
Der heute 35-Jährige soll 2019 in einer Freudenstädter Entzugsklinik eine junge Frau gegen die Wand gedrückt, ihr einen Zungenkuss aufgezwungen, sie unsittlich angefasst und sie dann auf der Herrentoilette zum Oralsex genötigt haben.
Wie schon in erster Instanz schildert der Angeklagte den Vorfall etwas anders: Schon den ganzen Tag habe sie „von Sex, von Dreier und von irgendwelchen Besuchen, die sie bekommt“, geredet und deutlich seine Nähe gesucht. Bei einer gemeinsamen Zigarette habe sie selbst den Wunsch nach Sex geäußert und ihn auch „betatscht“. „Ich hätte sie eigentlich anzeigen müssen“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Aber das tue man als Mann nicht. Er habe sie über den Tag auch nicht brüsk zurückgewiesen, sondern wollte höflich bleiben.
Im Leben „viel Scheiße gemacht“
Zuletzt seien sie wirklich auf der Herrentoilette gelandet, jedoch einvernehmlich. Ihm habe es allerdings nicht gefallen, deshalb brach er schließlich ab. Nicht die Frau habe sich geekelt, sondern er. Fest steht für ihn: „Da gab es nichts mit Gewalt und nichts gegen ihren Willen.“ Im Gegenteil: Die Version der Frau sei eine „absolute Lüge“, sie habe ihm Avancen gemacht. Nach dem Abbruch hätten sie sich friedlich verabschiedet und seien auf ihre Zimmer gegangen.
Er habe in seinem Leben „viel Scheiße gemacht“, aber auch nie etwas verleugnet. 21 Einträge umfasst sein Strafregister. Aber Vergewaltigung? „Das ist das Ekligste, was ein Mensch machen kann.“
Fragen der Nebenklägervertreterin
Er hat auch einen Verdacht, was die junge Frau bei ihren Anschuldigungen antreibt: Diese wurde schon vorher mehrfach vergewaltigt und von Männern verletzt. „Sie hat Sachen aus der Vergangenheit mit der Sache mit mir gemischt.“ Er sehe außerdem ihrem Ex-Freund ähnlich. Sein Verteidiger spricht von Kränkung: Immerhin habe sein Mandant die Frau abgewiesen, auch am Tag schon.
Während der Angeklagte seine Version der Geschichte ruhig vorträgt und sich als hilfsbereit und verständigen Menschen darstellt, bringen ihn die Fragen der Nebenklägervertreterin aus der Fassung. Diese hält ihm Unstimmigkeiten zu seinen Aussagen in der ersten Instanz vor. „Ich antworte Ihnen nicht mehr, denn Sie versuchen, mich da in etwas reinzudrängen“, ruft er schließlich. Schon im ersten Prozess verweigerte er speziell ihr Antworten.
Das mutmaßliche Opfer leide bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, berichtet die Vertreterin. Ihre Mandantin wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Im vorherigen Prozess brach sie während ihrer Vernehmung mehrfach in Tränen aus.