Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei privaten Veranstaltungen in geschlosssenen Räumen einen negativen Corona-Test vorweisen. (Symbolfoto) Foto: Hildenbrand

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt auch im Kreis Freudenstadt. Von Samstag, 7., bis Montag, 9. August, wurden dem Landratsamt zwölf neue positive Tests gemeldet.

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Kreis Freudenstadt - Die Personen wohnen in Freudenstadt (vier), Horb (zwei), Loßburg (zwei), Pfalzgrafenweiler (zwei) sowie in Alpirsbach und Waldachtal (je eine). 32 Menschen befinden sich derzeit in Isolierung.

Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte das Landesgesundheitsamt einen Inzidenzwert von 11,0, seither ist er nicht mehr unter zehn gefallen. Am Montag und Dienstag lag der Wert bei 20,3.

Damit wurde der maßgebliche Wert von zehn an fünf Tagen in Folge überschritten, weshalb ab Mittwoch, 11. August, wieder strengere Corona-Regeln gelten.

Einschränkungen bei Treffen und Veranstaltungen

Wie das Landratsamt Freudenstadt mitteilt, dürfen sich nur noch 15 Personen aus bis zu vier Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen, ebenso wie bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren. Nicht mitgezählt werden zudem vollständig Geimpfte und Genesene. Bei privaten Veranstaltungen sind innen wie außen maximal 200 Personen zugelassen. In geschlossenen Räumen müssen die Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Öffentliche Veranstaltungen wie Theater oder Flohmärkte dürfen im Freien mit maximal 750 Personen stattfinden. Ab 200 Personen gilt Maskenpflicht ab einem Alter von sechs Jahren. In geschlossenen Räumen sind öffentliche Veranstaltungen auf 250 Personen begrenzt, weitere Regelungen gelten in Abhängigkeit von der Belegungskapazität. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern, in der Gastronomie, in den Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, bei Kultureinrichtungen und körpernahen Dienstleistungen. Einen genauen Überblick, welche Maßnahmen nun gelten gibt es auf der Webseite des Sozialministeriums. Für eine Rückkehr zur Inzidenzstufe eins müsse der vom Landesgesundheitsamt gemeldete Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge wieder unter zehn liegen, so das Landratsamt.