Die Vorschriften werden wieder etwas verschärft. Foto: viarami / 798 images / pixabay

Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen werden im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgrund steigender Inzidenzen wieder zurückgenommen. Somit sind Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten ab kommendem Montag nicht mehr möglich.

Villingen-Schwenningen - Das Landratsamt hat am Freitagabend durch eine Öffentliche Bekanntmachung festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 10. März über dem Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, wie in einer Pressemitteilung erklärt wird. Damit werden die zusätzlichen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen wieder zurückgenommen.

Keine Auswirkungen auf die Öffnungen im Einzelhandel

Das heißt, dass sich ab Montag, 15. März, nach der seit 8. März gültigen Corona-Verordnung des Landes, bei privaten Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

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Die Feststellung der Überschreitung des 35er-Inzidenzwertes hat, so heißt es aus dem Landratsamt, keine Auswirkungen auf die Öffnungen im Einzelhandel sowie weitere Lockerungen für Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten, kontaktarmen Sport und Musik, Kunst- und Jugendkunstschulen. Diese Öffnungen sind mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern möglich, die im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell besteht.