Gut 2000 Impfungen mit Astrazeneca fallen bis Montag im Impfzentrum Dornstetten aus. (Symbolfoto) Foto: Nicolas Armer/dpa

Der Landkreis nimmt die Lockerungen wieder zurück. Die Sieben-Tage-Inzidenz war zu hoch, selbst wenn man das "Horber Cluster" herausrechnet. Im Einzelhandel gelten nun strengere Regeln.

Kreis Freudenstadt - Das Landesgesundheitsamt wies für den Kreis Freudenstadt an diesem Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 114,2 aus. Unter Berücksichtigung des singulären und vom Gesundheitsamt abgesicherten Infektionsclusters in einem Horber Kindergarten lag die Sieben-Tage-Inzidenz des diffusen Infektionsgeschehens nach Berechnungen der Landkreisverwaltung am Samstag und Sonntag bei einem Wert von 64,3 und am Montag bei 61,7, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Wieder "Click & Meet" im Einzelhandel

Deshalb habe die Kreisverwaltung nach den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes am Dienstag reagieren und eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, in der ein Infektionsgeschehen mit einem Wert von mehr als 50 pro 100 000 Einwohner für den Kreis festgestellt wird. Dies hat zur Folge, dass ab Donnerstag die Lockerungen zurückgenommen werden müssen, die am 7. März bei einer Inzidenz von unter 50 eingeführt worden waren. Von Donnerstag an gelten damit strengere Regeln.

"Ich bedauere diese Entwicklung sehr, aber leider lässt uns die Corona-Verordnung keine andere Wahl, als die am vergangenen Montag in Kraft getretenen Lockerungsschritte wieder zurückzunehmen. Die Auswirkungen auf Handel und Vereine sind mir sehr bewusst. Ich kann leider nur um Verständnis werben und die Bevölkerung darum bitten, die nunmehr geltenden Regeln wieder einzuhalten, in der Hoffnung, dass die Infektionslage im Landkreis bald wieder Lockerungen zulässt", wird Landrat Klaus Michael Rückert in der Mitteilung zitiert.

Die Handels- und Gewerbevereine im Kreis weisen darauf hin, dass die Händler im Rahmen des "Click & Meet" (Einkauf nach Terminvereinbarung) und "Click & Collect" (online oder telefonisch bestellen und dann abholen) weiter für die Kunden da sind. Kunden müssen allerdings ihre Daten hinterlassen.

Über 80-Jährige werden auf Biontech umgebucht

Derweil wurden nach dem Stopp für Astrazeneca 2000 Termine im Impfzentrum Dornstetten, bei denen der Impfstoff zum Einsatz hätte kommen sollen, vorläufig abgesagt, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit.

Betroffen sind die Termine bis Montag. Dann, davon geht das Landratsamt aus, werde wieder mit Astrazeneca geimpft werden können. Eine Taskforce arbeite daran, Impfberechtigte über 80 auf eine Impfung mit Biontech umzubuchen. Der Impffortschritt sei dennoch erheblich unterbrochen, so Pressesprecherin Sabine Eisele.

Bislang wurden im Kreis pro Tag – auch am Wochenende – 250 Dosen Biontech und 450 Dosen Astrazeneca gespritzt. Die Impfungen mit Biontech gehen aber weiter.

Sieben Neuinfektionen

Für Montag meldet das Landratsamt sieben Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die Betroffenen wohnen in Empfingen (plus eins), Freudenstadt (eins), Horb (drei) und Schopfloch (zwei). Seit Beginn der Pandemie wurden 3567 Personen positiv auf Corona getestet. Die Zahl aus der Isolierung Entlassener beträgt 3175 (minus sechs). Dies ist laut Landratsamt auf die Verlängerung der Isolationszeit infizierter Personen zurückzuführen, die weiterhin Symptome zeigen, weshalb die Isolationszeit verlängert wurde. 261 (plus 13) akut Infizierte im Kreis befinden sich in Isolierung.

Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landesgesundheitsamts für den Kreis lag am Dienstag bei 81,2.

Die neue Verordnung ab Donnerstag, 18. März

Es dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Der Einzelhandel darf nur noch mit "Click & Meet" oder "Click & Collect" öffnen.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sind wieder geschlossen.

Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaub. Im Freien sind Gruppen von bis zu maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich.

Der Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten mit Dokumentation der Kontaktdaten, aber ohne Voranmeldung bleibt erlaubt.

Weiterhin geöffnet bleiben: Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte und -center, Buchhandlungen, Friseurbetriebe sowie Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios.