Die Zukunft des Gebiets "Im Beifang", auf die ehemaligen Grässlin-Werke stehen, liegt noch im Dunkeln. Daraus zieht der Gemeinderat Konsequenzen. Foto: Moser

Auch die Stadt weiß noch nicht, was mit den kürzlich an einen Projektentwickler aus Berlin verkauften ehemaligen Grässlin-Werken geschehen soll. Doch man will ein Auge auf die Entwicklung haben. Deshalb hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen.

St. Georgen - Die markanten Sechseck-Gebäude an der Bundesstraße, wo ehemals das Unternehmen Grässlin produzierte, haben zum Ende des Monats Juni den Eigentümer gewechselt. Wie es auf dem Gelände weitergehen soll, ist aber nach wie vor nicht bekannt. Auch die Stadtverwaltung hat keine Ahnung, was der Projektentwickler aus Berlin, der das Grundstück samt Gebäuden in einem Bieterwettstreit erstanden hat, darauf plant.

Viele Altlasten auf Gelände

Das Gespräch mit der Stadt habe der neue Eigentümer im Vorfeld des Kaufs nicht gesucht, bedauerte Bürgermeister Michael Rieger – vor allem, da es sich um ein "sehr, sehr wichtiges Grundstück in St. Georgen" handele. Da liege es nahe, dass man zu einem gewissen Grad steuern wolle, was auf dem Gebiet "Im Beifang", wie der Bebauungsplan offiziell heißt, passiert. Daher die Veränderungssperre, die der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig beschloss.

In der Folge dürfen auf dem Grundstück keine erheblichen Veränderungen an den Gebäuden vorgenommen werden. Auch dürfen die Bauten nicht beseitigt werden. Aktuell ist das laut Ingo Schorlemmer, Pressesprecher der Kanzlei Schultze und Braun, welche das Grässlin-Insolvenzverfahren und damit auch den Verkauf des Grundstücks begleitet hat, nicht geplant: "Soweit uns der Projektentwickler mitgeteilt hat, sollen die Gebäude erhalten bleiben." Wie sie genutzt werden sollen, ist aber auch der Kanzlei nicht bekannt.

Was auch immer auf dem Gelände geplant ist – der Investor hätte ohne die Veränderungssperre große Freiheiten. Denn es gibt zwar einen Bebauungsplan für das Gebiet, den der Gemeinderat im Jahr 1968 verabschiedet hat. Doch dieser hat nie Rechtskraft erreicht, erläuterte Bauamtsleiter Alexander Tröndle, weil das Regierungspräsidium nicht die erforderliche Genehmigung erteilte.

Leicht werden dürfte eine Bebauung des Grundstücks aber nicht – und das ist nicht in erster Linie der Veränderungssperre geschuldet. Denn der Boden des Grundstücks ist an vielen Stellen belastet. Und auch der Umstand, dass hier früher wohl ein Teil der Kläranlage war, von der noch ein Kanalnetz zeugt, könnte Probleme bereiten.

Regelung gilt für zwei Jahre

Die Veränderungssperre setze voraus, dass die Stadt in diesem Bereich eine Bauentwicklungsabsicht habe, erläuterte Tröndle den Räten. Das sei hier durchaus der Fall – auch wenn man noch nicht unmittelbar weiß, wie es auf der Fläche weiter gehen soll. Oliver Freischlader (SPD) betonte: Er sei sich sicher, dass man auf der Fläche "etwas Gutes" verwirklichen könnte, wenn der Investor und die Stadt entsprechend zusammenarbeiten.

Grundsätzlich gilt die vom Gemeinderat beschlossene Veränderungssperre nun für zwei Jahre. In dieser Zeit müsse man sich dann klar werden, "was hier passieren soll", sagte Tröndle den Gemeinderäten. Auch ein zeitnahes Gespräch mit dem neuen Eigentümer des Grundstücks sei bereits anberaumt, berichtete Bürgermeister Rieger. Dann – so die Hoffnung – werde man mehr erfahren.