Kommunen profitieren oft von Infrastrukturen einer Nachbargemeinde. Zum Beispiel im Schulwesen. Sollen sie sich deshalb an Kosten für solche Einrichtungen beteiligen?
Ein eigentlich schon zweieinhalb Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gibt der Stadt jetzt frischen Mut, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen.
Inhaltlich ging es dabei um einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Stadt Geislingen an der Steige und sechs Umlandkommunen. Diese sollten sich nach Ansicht der Stadt Geislingen an der Generalsanierung der Realschule beteiligen, wogegen diese sich wehrten. Der VGH gab schließlich der Stadt Geislingen recht; eine anteilige Mitfinanzierung wurde dadurch erwirkt.
Landesweites G9 könnte dem Gymnasium helfen
Ein Modell für Haigerloch? Möglicherweise, schließlich besuchen Schülerinnen und Schüler aus Umlandgemeinden wie Haigerloch oder früher auch Empfingen die hiesige Realschule oder das Gymnasium. Und weil ab dem nächsten Schuljahr landesweit an den Gymnasien wieder G9 eingeführt wird, könnte es durchaus möglich sein, dass der Schulstandort in Haigerloch vor allem für Schülerinnen und Schüler aus dem benachbarten Empfingen wieder attraktiver wird. Momentan tendieren sie eher nach Sulz, wo es ein G9-Gymnasium gibt.
Sanierungskosten verschlingen viel Geld
Allein die allernötigsten Sanierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes kosten die Stadt rund 1,25 Millionen Euro (wir haben berichtet). Hätte man die Sanierung des so genannten Hauptbaus richtig angepackt, wäre man sogar bei 8,6 Millionen Euro gelandet. Angesichts der Haigerlocher Haushaltslage unfinanzierbar. Unter solchen Umständen wären Beihilfen aus finanzstarken Kommunen wie Empfingen oder Rangendingen höchst willkommen.
Andere Kommunen um Geld „anbetteln“ ist aber immer so eine Sache, dessen ist sich der Haigerlocher Gemeinderat wohl bewusst. Nichtsdestotrotz ermächtigte er die Stadtverwaltung mit einem entsprechenden Beschluss, die Gespräche zu suchen und damit zumindest den Versuch einer Investitionsbeteiligung von Umlandkommunen am Schulwesen zu starten.
Diese könnte über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert werden. Sollten dies nicht funktionieren, wären aufgrund des VGH-Urteils jedoch auch das Aufziehen „härter Saiten“ denkbar.
Drei-Stufen-Modell regelt die Beteiligung
Um die Mitfinanzierung durch Umlandkommunen zu regeln, gibt es laut Stadtkämmerer Tobias Wannenmacher nämlich ein so genanntes „Drei-Stufen-Modell“. Scheitert eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis, folgt als zweiter Schritt eine Zwischenphase: Zuerst müsste der Gemeinderat einen Beschluss fassen, damit die Verwaltung beim Kultusministerium einen Antrag auf die Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses für den Abschluss eines öffentlich rechtlichen Vereinbarung feststellen kann.
Lehnen die Umlandgemeinden. eine Beteiligung weiter ab, könnte es zum Erlass (oder auch zur Ablehnung) der beantragten Feststellung durch das Kultusministerium kommen.
Kommt es danach immer noch zu keiner Vereinbarung, dann tritt die „Zwangsphase“ ein. Das heißt die Rechtsaufsichtsbehörde trifft dann die notwendigen Maßnahmen.
Bürgermeister begrüßt Beschluss
Bürgermeister Heiko Lebherz begrüßte den Gemeinderatsbeschluss: „Nichts zu machen, wäre angesichts unserer Haushaltslage das falsche Signal an das Kommunalamt (Anm. d. Red: Die Aufsichtsbehörde über die Haigerlocher Finanzen). Auch andere Kommunen ziehen diese Option.“