Kommunen profitieren oft von Infrastrukturen einer Nachbargemeinde. Zum Beispiel im Schulwesen. Sollen sie sich deshalb an Kosten für solche Einrichtungen beteiligen?
Ein eigentlich schon zweieinhalb Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gibt der Stadt jetzt frischen Mut, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen.