Das Team der der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen für den Zensus 2022 (von links): Philipp Schwind, Isabelle Metzger und Celina Wehle. Foto: Stadt Villingen-Schwenningen

In Kürze starten die Interviews: Vom 15. Mai bis Ende Juli werden die Einwohner der Doppelstadt Villingen-Schwenningen für den Zensus 2022 befragt.

Villingen-Schwenningen - Der Zensus findet zeitgleich alle zehn Jahre in allen deutschen Städten und Gemeinden statt und wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nach 2022 verschoben. Der Zensus 2022 ist nach Angaben der Stadtverwaltung VS eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Grundlage hierfür seien die Einwohnermelderegister.

Es besteht Auskunftspflicht

Damit verlässliche Basiszahlen für Entscheidungen, wie beispielsweise die Einteilung von Wahlkreisen, der Bau von Schulen und Kindertagesstätten vorliegen, sei eine regelmäßige Kontrolle der Bevölkerungszahl notwendig. Für die in der Stichprobe zufällig ausgewählten, zu befragenden Personen bestehe beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht, teilt die Stadt weiter mit.

Kontaktarm wie möglich

Um die Interviews persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Villingen-Schwenningen und den angrenzenden Gemeinden über 80 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte "so kontaktarm wie möglich unterwegs sein". Die Befragungen könnten mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen, meint die Stadtverwaltung. Somit sei ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die erhebende Person nicht notwendig.

Offizieller Ausweis

Alle Erhebungsbeauftragten seien für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt worden, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen. Bevor die Zensus-Befragungen starten, führen die Erhebungsbeauftragten Anfang Mai eine Vorbegehung der zu befragenden Adressen durch, um diese auf ihre Existenz zu prüfen.

Zwei Ziele

Die ab 15. Mai beginnenden Zensus-Befragungen unterteilen sich in eine sogenannte Ziel 1- und eine Ziel 2-Befragung. Bei der Ziel 1-Befragung wird in einem persönlichen Interview die Existenz der Personen festgestellt. Hierbei werden alle an der Anschrift wohnhaften Personen befragt. Normalweise dauern diese Interviews nicht länger als fünf bis zehn Minuten pro Haushalt. Im Anschluss an das Interview erhalten die auskunftspflichtigen Personen einen Online-Zugangscode, mit deren Hilfe sie die Ziel 2-Befragung selbstständig durchführen können. Auskunftspflichtige Personen, die keinen Internetzugang besitzen, haben die Möglichkeit, die Fragen mit Hilfe eines Papierfragebogens zu beantworten und diesen dann in einem frankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle zurückzuschicken.

Zusätzlich gibt es eine Erhebung an allen Anschriften mit Sonderbereichen sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern. Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Wohnheime für Studierende und Gemeinschaftsunterkünfte wie Altenheime. Die Befragung an den Wohnheimen läuft grundsätzlich wie die Haushaltsbefragung ab, mit dem Unterschied, dass in Wohnheimen eine Vollerhebung stattfindet.

Geheimhaltung

"Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt", versichert die Stadtverwaltung. Durch das sogenannte Rückspielverbot sei es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, weitergegeben werden. Außerdem würden die persönlichen Daten nach dem Grundprinzip der amtlichen Statistik zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Außerdem seien keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich. Die Zensusergebnisse werden vermutlich bis Ende 2023 ausgewertet sein und veröffentlicht werden.

Infos

Bei Fragen können sich Bürger an die städtische Erhebungsstelle wenden. Sie erreichen diese per E-Mail zensus2022@villingen-schwenningen.de oder unter der Telefonnummer 07720/82 28 16. Weitere Informationen zum Zensus gibt es auch auf der städtischen Website www.villingen-schwenningen.de, der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.zensus2022.de) oder auf Twitter (https://twitter.com/zensus2022).