Walter Schoefer ist seit kurzem auch Sprecher der Geschäftsführung am Stuttgarter Flughafen. Foto: Flughafen GmbH

Das Tarifeinheitsgesetz löst große rechtliche Unsicherheiten aus. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat diese Verwirrung kaum gemindert, wie der Flughafen-Geschäftsführer Walter Schoefer meint. Er drängt den Gesetzgeber bei der von Karlsruhe verlangten Nachbesserung zur Eile.

Stuttgart - Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben das seit zwei Jahren geltende Gesetz zur Tarifeinheit im Betrieb gebilligt – im Prinzip zumindest. Flughafen-Geschäftsführer Schoefer hofft auf mehr Kooperationen der Gewerkschaften, schließt aber auch eine Zunahme von Auseinandersetzungen nicht aus.

Herr Schoefer, das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden zum Tarifeinheitsgesetz abgewiesen – sind Sie beruhigt?
Die Väter des Grundgesetzes haben mit Artikel 9 Absatz 3 ein sehr weit gefasstes Reglement zur Koalitionsfreiheit geschaffen. Man wollte keine staatlich kontrollierbaren Einheitsgewerkschaften mehr. Auf der anderen Seite war die gewerkschaftliche Arbeit einst sehr stark vom Gedanken der Solidarität getragen. Das bedeutete einen sozialen Ausgleich von Interessen mehrerer Berufsgruppen innerhalb eines Betriebes. Dieser Solidaritätsgedanke ist in den vergangenen Jahren erodiert. Die Gewerkschaften haben eher die Egoismen einzelner Berufsgruppen organisiert und mannigfache Konflikte erzeugt – gerade die Flughäfen standen im Zentrum dieser Auseinandersetzungen. Somit besteht Handlungsdruck.
Aber hat Karlsruhe für Klarheit gesorgt?
Der Gesetzgeber hat Regeln für die Kollision von Tarifverträgen aufgestellt, die im Grundsatz vom Gericht als rechtmäßig erkannt wurden. Ich finde es positiv, weil es damit als richtig erkannt wird, dass ein gesetzgeberisch zu lösender Konflikt vorhanden war. Es ist gut, dass die Kooperation unter den Gewerkschaften neu eingefordert wird. Schwierig wird es dort, wo das Verfassungsgericht der nächsten Bundesregierung eine Nachbesserung aufgegeben hat. In dem neuen Prozess des Zusammenwirkens mehrerer Gewerkschaften muss auch vermeintlich kleineren Gewerkschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, im Tarifgeschehen eine Rolle zu spielen. Wie das passieren soll, muss jetzt im Grunde neu überdacht werden.
Die Verfassungsrichter schützen das Streikrecht ausdrücklich. Glauben Sie, dass weniger Streiks die Folge sein werden?
Das muss man sehen. Die erste Reaktion lässt aufhorchen, dass die Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) – im Kern die Flugbegleiter-Organisation Ufo – und die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) künftig zusammenarbeiten wollen. Das heißt wohl, dass sie gemeinsam Forderungen strukturieren und Schwerpunkte formulieren werden. Dadurch kann der Gedanke des sozialen Ausgleichs und der Solidarität neu belebt werden.
Minderheitengewerkschaften müssen jedoch versuchen, in die Mehrheit zu kommen. Das könnte zu Kooperationen führen – aber auch zu Unruhe in Form von Arbeitskämpfen?
Diese andere Variante ist nicht ausgeschlossen: dass die Auseinandersetzung unter den Gewerkschaften im Streben nach der Mitgliedermehrheit im Betrieb zunimmt. Ich bin gespannt, wie der Gesetzgeber es kleineren Gewerkschaften ermöglichen will, in den tariflichen Prozess eingebunden zu sein. Davon wird es abhängen, ob die Spannungen zunehmen oder ob der Ausgleich eine neue Chance erhält.

Verdi und Komba buhlen am Stuttgarter Airport

Gerade im Luftverkehr bleiben die Konfliktherde doch unangetastet, weil beispielsweise Cockpit, Ufo, die Gewerkschaft der Flugsicherung und Verdi als Mehrheitsgewerkschaften in ihren Bereichen weiterhin eine große Streikmacht haben?
Am Flughafen Stuttgart sind Verdi und die Beamtenbund-Gewerkschaft Komba in unterschiedlichen Betriebsteilen sehr präsent. Wir haben als Arbeitgeber bisher ja überhaupt keine Kenntnis darüber, welche Gewerkschaft wie viele Mitglieder im Betrieb hat. Wird es je darauf ankommen, dass wir solche Feststellungsverfahren anstoßen müssen? Auch das ist eine ungelöste Frage. Ich habe als Arbeitgeber natürlich hohes Interesse daran, zu wissen, welcher Tarifvertrag mit welcher Gewerkschaft jeweils gilt.
Glauben Sie, dass Sie dazu gerichtliche Beschlussverfahren in Gang bringen müssen?
Ich hoffe nicht, dass es zum Kampf um die jeweilige Mehrheit kommt. Vielmehr hoffe ich, dass sich dies durch Verhandlungsgemeinschaften von Gewerkschaften lösen lässt statt durch verschärfte Tarifkonkurrenz und einen Wettlauf um bessere Konditionen. Wenn diese Gemeinschaft nicht zustande kommt, müssen wir mit beiden Gewerkschaften verhandeln, so wie es der Gesetzgeber vorsieht. Es kann auch von beiden gestreikt werden. Es ist aber zu dem Zeitpunkt nicht klar, ob dieser erstreikte Tarifvertrag zur Wirkung kommt, weil möglicherweise noch gerichtlich festgestellt werden muss, welche Gewerkschaft die stärkere ist. Da sind viele, viele Fragen ungelöst.
Auch die Frage, welche Belange der Mitglieder einer Minderheitsgewerkschaft von der Mehrheitsgewerkschaft berücksichtigt werden müssen?
Das Verfassungsgericht sagt ja in dem Punkt relativ offen, dass für die kleineren Gewerkschaften eine Möglichkeit eröffnet werden muss, den Tarifprozess mitzugestalten. Aber in welcher Form das passieren soll, muss sich der Gesetzgeber erst noch überlegen.
Das führt zu einer Rechtsunsicherheit mit vielen Arbeitsgerichtsprozessen?
Ja. Deswegen kann man den Gesetzgeber nur auffordern, die Frist für eine Ergänzung des Gesetzes nicht bis zum letzten Tag auszureizen, sondern die Spielregeln möglichst rasch zu definieren. Das entlastet auch die Gerichte. Die Richter sind da nicht zu beneiden: Sie müssen Fragen beantworten, für die der Gesetzgeber noch keine Leitlinien vorgegeben hat.
Angesichts der Bundestagswahlen mitsamt Koalitionsbildung ist es absehbar, dass die Frist bis Ende 2018 ausgereizt wird?
Klar. Aber es besteht Handlungsbedarf: Man darf die tarifliche Praxis nicht sich selbst und den Gerichten überlassen. Daher muss der Gesetzgeber die Klärung prioritär herbeiführen.