Dass am Haupteingang des Egringer Friedhofes nicht mehr geparkt werden kann, ärgert viele Egringer. Besonders ältere, die nicht gut zu Fuß sind, fühlen sich schikaniert.
Die Parksituation am Haupteingang des Egringer Friedhofs löst bei vielen Egringern Frust aus. Seit Jahrzehnten Parken sie direkt vor dem Friedhofseingang. Die neue Straße zum Neubaugebiet und die Umgestaltung mit dem Radweg, vor allem der Radweg, verhindern die übliche Parkpraxis. Bürgermeisterin Carolin Holzmüller beantwortete nach Wochen unsere Fragen.
In einem in unserer Zeitung veröffentlichten Leserbrief werden Ihnen beziehungsweise der Verwaltung „Amtswillkür“ und „mangelndes Einfühlungsvermögen“ vorgeworfen, weil die – oft älteren – Besucher des Friedhofes, die nicht gut zu Fuß sind, nicht mehr auf der alten Fläche parken können. Ist der Vorwurf berechtigt?
Ich muss sagen, dass mich die Vorwürfe sehr getroffen haben. Ich habe selbst mehrere Angehörige und Freunde, die Einschränkungen haben. Mir vorzuwerfen, ich hätte zu wenig Einfühlungsvermögen für Menschen, die schwer zu Fuß sind, hat mich sehr empört.
Der Leserbrief ist in diesem Zusammenhang nicht das einzige Ärgernis.
Ja, am Pfingstsamstag wurde ich darüber informiert, dass die Büsche, die auf der Grünfläche vor dem Friedhof gepflanzt wurden, abgeschnitten wurden. Davor wurden sie bereits einmal herausgerissen. Diese Sachbeschädigungen haben wir dokumentiert und angezeigt. Das empfinde ich als Angriff auf die Arbeit der Werkhofmitarbeiter.
Aber es ist doch so: Jahrelang konnten Friedhofsbesucher auf den Parkplätzen direkt vor dem Haupteingang des Friedhofes parken. Wer hat denn zu verantworten, dass diese im Zuge der Erschließung des zwischen Friedhof und Kirche liegenden Baugebietes zugunsten einer Grasfläche weichen mussten und die neuen Parkplätze nicht am Eingang, sondern an der Seite entstehen?
Ich habe mein Amt im Februar 2023 angetreten, da begannen bereits die Arbeiten zur Erschließung des Egringer Baugebietes „Im Brühl“. Auch unser Bauamtsleiter Ulrich Weiß hat erst im Oktober 2022 angefangen – das heißt, wir beide waren an nicht an den Entscheidungsprozessen beteiligt, sondern haben lediglich Beschlüsse umgesetzt.
Aber es muss doch nachvollziehbar sein, wer was wann entschieden hat?
Mittlerweile habe ich mich durch mehrere Ordner zum Bebauungsplanverfahren des Neubaugebiets „Brühl“ gearbeitet. Durch das Neubaugebiet entstand eine neue Straße, weswegen die Verkehrsregelung geändert wurde. Der Bereich vor dem Friedhofseingang wird zum Radweg erklärt, der von Autos nicht genutzt werden darf, und entsprechend beschildert. Dadurch können nach der Straßenverkehrsordnung die Parkplätze nicht mehr angefahren werden und wurden folglich rückgebaut. Dies wurde im Bebauungsplan damals bereits angekündigt und die Parkplätze nördlich und westlich des Friedhofs als Alternative dargestellt.
Was kam denn bei der vergangenen Verkehrsschau mit der Verkehrsbehörde des Landkreises als Ergebnis heraus?
Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen hatten wir die Verkehrssituation bei einem Vor-Ort-Termin mit der Verkehrsbehörde des Landkreises thematisiert. Hier wurde abermals klargestellt, dass Parkplätze am Radweg nicht zulässig sind.
Was ist mit dem Wunsch mancher Egringer, dort einen Schwerbehindertenparkplatz, den nur Berechtigte nutzen dürfen, einzurichten?
Auch das können wir nicht machen. Die Verkehrsbehörde des Kreises hat bei diesem Vor-Ort-Termin 2024 klargemacht: Dort ist ein Radweg, der nicht überfahren werden darf. Deshalb können dort keine Parkplätze eingerichtet werden, für niemanden. Außerdem haben mittlerweile mehrere Bürgerinnen und Bürger angemerkt, dass sie den entsprechenden Ausweis nicht besitzen.
Was ist mit dem von einigen Bürgern gemachten Vorschlag, einige der Parkplätze, die zum Baugebiet gehören, als Friedhofsparkplätze auszuweisen?
Das lässt sich nicht kontrollieren. Die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes sehen es geparkten Autos nicht an, ob die Fahrer Friedhofsbesucher sind oder nicht.So kann es doch aber nicht weitergehen. Wann ist eine Lösung in Sicht?
Für eine Lösung müsste die gesamte Verkehrssituation baulich geändert werden. Hierzu bedarf es noch weiterer Planungen im Bereich Starkregenschutz und eine Absprache mit dem Landkreis, da die Kanderner Straße eine Kreisstraße ist. Da der Wegfall der Parkplätze aber im Rahmen des Bebauungsplans festgelegt wurde, müsste geprüft werden, ob dieser geändert werden müsste. Um die anfänglichen Themen Willkür und Einfühlungsvermögen für Menschen mit Einschränkungen aufzugreifen, wäre es mir ein Anliegen, dass hier kein Einzelfall geschaffen wird.Wenn es der gemeinschaftliche Wille ist, Parkplätze neben einem Friedhofseingang anzubieten, sollte dies bei allen zehn Friedhöfen gleichermaßen ausgestaltet werden.