Viele betriebliche Abläufe benötigen schnelle Leitungen – aber nicht überall wird deren Implementierung gefördert. (Symbolfoto) Foto: TAGSTOCK2 - stock.adobe.com

Die Abgeordneten sehen die Sorgen der Betriebe mit Koax-Versorgung. Obwohl alle Nachbesserungsbedarf bei Förderdefinition sehen, gibt es aber keine kurzfristige Lösung.

Zu geringe Uploadraten und bislang keinerlei Aussicht auf Verbesserung – Betriebe im Gebiet „Auf Stocken“ beklagen diesen Zustand und vor allem, dass ihnen niemand sagen kann, wann das mal besser wird.

 

Ein Glasfaserausbau in diesem Gebiet steht derzeit nicht in Aussicht, weil das Koax-Kabel, das der Anbieter Vodafone im Boden liegen hat, als gigabitfähig gilt und deshalb ein Glasfaserausbau nicht förderfähig ist.

Wer etwas an der vertrackten Situation ändern könnte? Es wäre die Politik.

Ob sie die derzeitige Förderdefinition von „gigabitfähig“ – insbesondere mit Blick auf sehr geringe Upload-Raten – noch für zeitgemäß hält? Eine Nachfrage bei den örtlichen Abgeordneten zeigt: Das ist nicht der Fall. Was das konkret bedeutet, ist aber noch offen.

So sieht es der CDU-Abgeordnete

Thorsten Frei, CDU Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei antwortet: „Dass die Leistungsanforderungen immer wieder mal ’nach oben’ angepasst werden sollten, versteht sich.“ Für das Anpassen der Förderrichtlinien, so dass auch solche Gewerbegebiete mit Koax-Anschlüssen als förderfähig gelten, sieht er aber eine „wesentliche Hürde“: das europäische Beihilferecht.

Thorsten Frei (CDU) sagt: Leistungsanforderungen müssten immer wieder mal „nach oben“ angepasst werden. Foto: Daniela Schneider

Dieses soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und private Investitionen schützen. Netze dürfen demnach nicht mit Steuermitteln überbaut werden. Zudem sei es „wichtig, zu betonen, dass wir eine flächendeckende Breitbandversorgung in Gigabitgeschwindigkeit in Deutschland erreichen wollen und dazu zunächst Gebiete mit geringeren Geschwindigkeiten erschlossen werden sollen, bevor bereits gigabitfähige Gebiete eine Glasfaserversorgung erhalten.“

Nichtsdestotrotz arbeite das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung derzeit an einer Novellierung des Gigabit-Förderprogramms. Gleichzeitig werde das Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Beide Prozesse befänden sich jedoch noch „in sehr frühen Stadien“. Darüber hinaus sei ein privatwirtschaftlicher Ausbau „dadurch nicht ausgeschlossen, wenn sich ein Telekommunikationsunternehmen freiwillig zum Ausbau erkläre.“

SPD-Frau sieht Handlungsbedarf

Derya Türk-Nachbaur, SPD Die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur aus Bad Dürrheim – auch ihre Partei ist bekanntlich in Regierungsverantwortung in Berlin – bezieht Stellung in der Sache:„Bei der Breitbandförderung geht es zuerst darum, überall eine Grundversorgung sicherzustellen. Das ist richtig. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht übersehen, dass diese Grundversorgung für viele Betriebe heute nicht mehr ausreicht.“

Auch Derya Türk-Nachbaur (SPD) betont, dass die Förderung weiterentwickelt werden soll. Foto: Daniela Schneider

Langfristig müsse die Förderung weiterentwickelt werden: „Wir müssen stärker darauf achten, dass Förderkriterien wirklich zukunftsfähige Anschlüsse berücksichtigen - vor allem Glasfaser. Gerade für Gewerbegebiete und den Mittelstand ist das eine entscheidende Standortfrage.“ Mögliche Anpassungen der Förderrichtlinie seien allerdings erst im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung der Förderkulisse zu erwarten. Nach derzeitigem Stand wäre eine Änderung frühestens ab dem Jahr 2027 realistisch.“

Europarecht spielt eine Rolle

Auch sie betont, dass zu berücksichtigen sei, dass zentrale Kriterien der aktuellen Förderung an europarechtliche Vorgaben gebunden seien. Anpassungen seien grundsätzlich nicht ausgeschlossen, hingen jedoch maßgeblich von den europäischen Rahmenbedingungen ab. Aktuell werde auf EU-Ebene der sogenannte Digital Networks Act verhandelt. Solange dieser Prozess nicht abgeschlossen sei, sei nicht mit entsprechenden Änderungen der nationalen Förderrichtlinien zu rechnen.

Grünen-Abgeordnete hat es „auf der To-do-Liste“

Martina Braun, Grüne Martina Braun, Landtagsabgeordnete der Grünen, sieht die Sache so: „Die Problematik der Unternehmen im Gewerbegebiet ‘Auf Stocken‘ in Bad Dürrheim zeigen deutlich, dass die bestehende Förderkulisse mit der Realität vieler digital arbeitender Unternehmen zunehmend auseinanderläuft. Diese Problematik muss auf Bundes- und Landesebene weiter adressiert und zufriedenstellend gelöst werden – ich habe das für die kommende Legislaturperiode des Landtags auf meiner To-do-Liste.“

Martin Braun von den Grünen erkennt die Grenzen der Förderlogik. Foto: Daniela Schneider

Die aktuelle Förderlogik stoße aus heutiger Sicht an ihre Grenzen, weil sie sich stark am Download orientiere. Für viele modern aufgestellte, digital arbeitende Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – entspreche dies nicht mehr den tatsächlichen Anforderungen. Cloudbasierte Anwendungen, datenintensive Prozesse und digitale Geschäftsmodelle benötigten dauerhaft leistungsfähige Upload-Kapazitäten. Diese werde mit Glasfaserverbindungen erreicht.

Politisch bestehe „die Aufgabe, die Kriterien für Unterversorgung weiterzuentwickeln und insbesondere Upload-Leistungen stärker zu berücksichtigen“.

Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, zu prüfen, ob individuelle Lösungen „realisierbar sind“.

FDP-Mann will geänderte Förderarchitektur

Frank Bonath, FDP

Der FDP-Landtagsabgeordnete Frank Bonath betont für seine Partei: Zuverlässige und schnelle Download- und Upload-Geschwindigkeiten seien „elementare Voraussetzungen für Mobile Office, Cloud-Computing, die Übertragung großer Bilddatendatenmengen et cetera“. Die steigenden Datenanforderungen könne „langfristig nur Glasfaser erfüllen“. Für die Liberalen bedeute das, „dass wir ausschließlich echte Glasfasernetze bis ins Gebäude beziehungsweise die Wohnung (FTTB/H) als gigabitfähige Netze anerkennen. Der Zugang zum Glasfasernetz ist für uns eine Grundvoraussetzung.“ Es sei ein Förderprogramm notwendig, um „den Ausbau dort voranzubringen, wo die Privatwirtschaft nicht tätig wird“. Hierzu müsse die aktuelle Förderarchitektur angepasst werden.

Frank Bonath (FDP) hat einen konkreten Vorschlag zur Verbesserung. Foto: Daniela Schneider

Es gelte, eine Lückenschlussförderung für kleinere unterversorgte Gebiete sowohl für ländliche Gebiete als auch Städte einzuführen. Der Vorschlag der FDP: ein Gutscheinmodell (Voucher) für die letzte Meile von Glasfaserhausanschlüssen einführen, um die Vermarktung des eigenwirtschaftlichen Netzausbaus und die Nutzung von Synergien im geförderten Ausbau zu unterstützen. Den Doppelausbau von Glasfasernetzen will man außerdem durch Anzeigepflichten von Ausbauvorhaben eindämmen.