Nach dem Ja aus Unterkirnach steht der Beschluss in VS noch aus: Das Standesamt soll in einen gemeinsamen Bezirk übergehen – wegen Personalmangels und für mehr Effizienz.
Vor rund einer Woche hat der Unterkirnacher Gemeinderat schon grünes Licht gegeben, jetzt müssen auch noch die VS-Gremien sagen, ob sie es möchten: Die Rede ist von der Aufnahme des Standesamts Unterkirnach in einen einheitlichen Standesamtsbezirk Villingen-Schwenningen.
Zunächst hat der Verwaltungs- und Kulturausschuss das Thema am Mittwoch, 16. Juli, auf der Tagesordnung seiner öffentlichen Sitzung, eine Woche später dann der Gemeinderat.
Sie sollen entscheiden, ob ein entsprechender Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit beschlossen wird.
Auslöser für die Initiative war der Weggang der einzigen Standesbeamtin Unterkirnachs zum Jahresanfang 2025. Die Gemeinde stand damit vor der Herausforderung, das Standesamt weder personell noch organisatorisch zuverlässig fortführen zu können. Schon im November 2024 wandte sich Bürgermeister Andreas Braun daher mit der Bitte um Unterstützung an Oberbürgermeister Jürgen Roth.
Bloße Personalleihe hätte nicht ausgereicht
Nach einem ersten Austausch zwischen den Verwaltungen beider Städte wurde offenbar schnell deutlich: Eine bloße Personalleihe wäre nicht nachhaltig. Die Lösung lag in der Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks – mit Villingen-Schwenningen als Trägerkommune.
Rechtlich ist ein solcher Zusammenschluss möglich. Der Vertrag sieht vor, dass die Stadt Villingen-Schwenningen künftig sämtliche Aufgaben des Personenstandswesens – wie Geburten-, Ehe- und Sterberegister – für Unterkirnach übernimmt und auch die Standesbeamtinnen und -beamten bestimmt. Der Dienstsitz wäre in Villingen-Schwenningen.
Gemeinde trägt Kosten mit
Die Gemeinde Unterkirnach hat dafür alle relevanten Unterlagen, Register und Archive zur Verfügung zu stellen und sich finanziell an den nicht gedeckten Kosten gemäß den Stundensätzen des städtischen Finanzamtes zu beteiligen. Einnahmen aus Gebühren verbleiben bei der Stadt Villingen-Schwenningen. Vorteile sehen beide Kommunen in der langfristigen Entlastung der Gemeinde Unterkirnach und in einer „qualitativ hochwertigen Aufgabenerfüllung durch eine größere Verwaltungseinheit“.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung würde auf unbestimmte Zeit gelten, könnte aber von beiden Seiten mit Frist zum Jahresende gekündigt werden. Falls sie beschlossen wird, müssen die Rechts- und Fachaufsichtsbehörden sie noch genehmigen und danach würde sie in Kraft treten.
Anmeldung in VS
Und was bedeutet das konkret für die Bürgerinnen und Bürger Unterkirnachs? Schon im Unterkirnacher Gemeinderat hatte Bürgermeister Andreas Braun etwa mit Blick aufs Heiraten in der Gemeinde erklärt, dass auch später noch an einem Ort in Unterkirnach geheiratet werden könne. Nur die Anmeldung der Hochzeit müsse dann in Villingen erfolgen. Für die Übergangszeit bis zum Abschluss der Vereinbarung mit Villingen-Schwenningen fände man Lösungen, versprach er. Seitens der VS-Verwaltung wird grundsätzlich betont, dass die zunehmende Komplexität kommunaler Aufgaben und die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen viele Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen stelle. Besonders kleinere Gemeinden sähen sich immer häufiger damit konfrontiert, dass sie zentrale Aufgaben nicht mehr vollständig oder gar nicht mehr bewältigen können. In diesem Kontext gewinne die interkommunale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Diese könne in verschiedenen Formen und Strukturen erfolgen. Eine davon sei die Übernahme einzelner Dienstleistungen oder auch ganzer Verwaltungsbereiche durch eine andere Kommune – in diesem Fall durch das Oberzentrum VS.