Das Gewerbegebiet Interkom kann erweitert werden, wenn der Bürgerentscheid am Sonntag mit der Frage „Nein“ beantwortet wird. Foto: /Kleinberger

Die Abstimmung zur Interkom-Erweiterung findet am Sonntag statt. Unsere Redaktion beantwortet die wichtigsten Fragen zum Ablauf.

Wird das Gewerbegebiet Interkom in Steinach erweitert oder nicht? Darüber entscheiden am Sonntag, 5. März, die Steinacher Bürger. Aber wie läuft der Entscheid überhaupt ab? Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Worum geht’s überhaupt?

Auf der Gemarkung Steinach befindet sich das interkommunale Gewerbegebiet „Interkom/Raumschaft Haslach“. Beteiligt sind neben Steinach die benachbarten Gemeinden Haslach, Fischerbach, Hofstetten und Mühlenbach. Die Flächen im ausgewiesenen Gebiet sind bebaut. Die Firmen im Kinzigtal aber wachsen und haben entsprechend Expansionsbedarf, während allgemein freie Gewerbeflächen rar gesät sind. Daher soll das Interkom erweitert werden.

Ist nicht schonmal abgestimmt worden?

Ja. Im Jahr 2015 hatte es nach einer emotionalen Debatte im Ort einen Bürgerentscheid gegeben, bei dem sich 53,6 Prozent der Steinacher gegen eine Erweiterung ausgesprochen hatte. Bürgerentscheide sind drei Jahre lang bindend.

Warum findet der Bürgerentscheid jetzt statt?

Das Instrument „Bürgerentscheid“ wird in Paragraf 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung geregelt. Demnach muss das Bürgerbegehren, das einem -entscheid vorausgeht, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Gemeinderatsbeschlusses eingereicht werden, sofern es sich gegen einen solchen richtet. Der Steinacher Gemeinderat hatte im vergangenen Juli Rahmenbedingungen – unter anderem einem neuen Verteilerschlüssel – zugestimmt, nach denen die Erweiterung des Interkom möglich wäre. Beim Bürgerbegehren kamen 498 Unterschriften für einen neuen Entscheid zusammen, die die Vertrauenspersonen im Oktober bei der Gemeinde einreichten.

Über welche Frage stimmen die Steinacher ab?

Die Frage beim Bürgerentscheid am Sonntag, 5. März, lautet „Sind Sie gegen die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets ’Interkom Steinach/Raumschaft Haslach’?“. Wer sich für eine Erweiterung ausspricht, muss daher mit „Nein“ stimmen. Wer gegen eine Erweiterung ist, stimmt mit „Ja“.

Wer ist abstimmungsberechtigt?

„Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sowie Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht beziehungsweise Stimmrecht ausgeschlossen sind“, informiert Simone Muth seitens der Steinacher Verwaltung auf Anfrage unserer Redaktion.

Wo wird abgestimmt?

Steinach hat drei Wahlbezirke: Steinach Südlicher Teil, Steinach Nördlicher Teil und Welschensteinach. Wahlräume sind laut Muth in der Turn- und Festhalle in Steinach und im Foyer der Allmendhalle in Welschensteinach.

Wann wird abgestimmt?

Die Wahlräume sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Haben schon viele Bürger per Briefwahl abgestimmt?

Stand Donnerstagvormittag waren es 518.

Wie läuft die Auszählung ab?

Nach Schließung der Wahlräume um 18 Uhr werden die Stimmen vor Ort ausgezählt und das Ergebnis dann ins Rathaus übermittelt.

Wann steht das Ergebnis fest?

Die Gemeinde rechnet damit, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids am Sonntagabend gegen 19.30 Uhr vorliegen wird.

Wie erfahren die Bürger, wie das Ergebnis ausgefallen ist?

Steinachs Bürgermeister Nicolai Bischler will das Ergebnis gegen 19.30 Uhr vor dem Rathaus verkünden. Im Anschluss wird es auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

Wie viele Stimmen braucht es, damit der Entscheid gültig ist?

Auch das regelt die Gemeindeordnung klar. Zuerst müssen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten am Sonntag abstimmen gehen. Dann ist sie laut Gemeindeordnung „in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde“. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Sollte das Quorum von 20 Prozent nicht erreicht werden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.

Bürgerentscheide

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Seit 2005 sind Bürgerentscheide in allen Bundesländern möglich. Das erste Bundesland, das dieses Instrument einführte, war laut Wikipedia übrigens Baden-Württemberg – schon 1956.