Juks³-Leiter Marcel Dreyer im Mini-Schramberg-Einsatz: In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause hat er über Herausforderungen bei der Flüchtlingsarbeit informiert. Foto: Wegner

Die Stadt richtet – wenn sie gefördert wird – eine auf ein Jahr befristete 0,5-Stelle für die Sozialberatung geflüchteter Menschen ein. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Schramberg - Juks³-Abteilungsleiter Marcel Dreyer nahm diesen Tagesordnungspunkt der jüngsten Sitzung des Gremiums zum Anlass, über den aktuellen Stand in Schramberg und eine potenzielle weitere Herausforderung zu berichten, vor deren Hintergrund die halbe Beratungsstelle ohnehin nötig werde.

Das Land fördert diese Stelle für den Gemeindeverbund Schramberg/Lauterbach/Hardt/Aichhalden, der die Aufgaben gemeinsam übernimmt, zu 100 Prozent. Der Eigenanteil für die Stadt beträgt laut Beschlussvorlage etwa 5500 Euro. Der Rat gab einstimmig die Zustimmung. Bei einer möglichen Entfristung der Stelle, so der Juks³-Leiter, müsse diese in den Haushalt – dann komme man wieder auf das Gremium zu.

Zwei Listen in Rottweil

Inzwischen seien seit Frühjahr 185 Geflüchtete aus der Ukraine in Schramberg angekommen, informierte Dreyer. Das Landratsamt führe inzwischen zwei Zuweisungslisten, eine für Ukrainer, eine für Menschen anderer Nation. Aus beiden Listen zusammen werden im Herbst wieder etwa 80 Personen nach Schramberg kommen. Das Problem: Zur nächsten Quotenberechnung sollen die Geflüchteten aus der Ukraine, die sich zumeist schnell im SBGII-Bezug befinden und privat untergebracht sind, nicht mehr angerechnet werden. "Bei uns in Schramberg sind das ziemlich alle", sagte Dreyer. Eigentlich sei es Ziel und auch Wunsch der Geflüchteten, diese in Eigenständigkeit zu überführen, wozu vor allem eine private Anmietung der Wohnung gehöre: "Es ist also schlecht, wenn wir gute Arbeit machen", brachte es der Juks³-Leiter auf den Punkt.

Andere Lösungen gibt es

Stand heute vermutete Dreyer, dass die Quote zusätzlich weiter steige. Es gebe also zwei Möglichkeiten: Die Stadt nimmt die Wohnungen selbst und vermittelt sie an die Geflüchteten quasi als Untermieter, um in der Quote oben zu bleiben. Die Kommune, die jetzt schon zu wenige Kindergartenplätze hat und um die erfolgreiche Integration jedes geflüchteten Kindes in der Schule ringt, wäre also gezwungen, besserem Wissen und Gewissen zuwiderzuhandeln, indem sie geflüchtete Menschen möglichst lange in öffentlichen oder öffentlich angemieteten Gebäuden halte. "Das kann so nicht sein", fand Dreyer.

Oder man gehe vor wie bisher – aber versuche parallel, eine andere Quotenverteilung zu beantragen. In anderen Kreisen werde etwa jede Zuweisung gezählt – "egal, ob derjenige am nächsten Tag schon wieder wegzieht", gab Dreyer ein Beispiel. Das Argument, der Arbeitsaufwand sinke durch den Rausfall der privat Untergebrachten stimme nicht, so Dreyer – die Beratungs- und Begleitungsangebote nutzen die Menschen ja weiterhin.

Kreisweit klären

Ende Juni habe es einen Termin der Kommunen im Landratsamt gegeben. Abweichende Zuweisungsregelungen sind nach Absprache möglich, habe es dort geheißen. Die Kommunen müssten sich aber über die Lösung einig sein. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr warb für Rückendeckung, vor allem unter den anwesenden Kreisräten: "Erfolgreiches Arbeiten sollte man anders gutheißen." Auf Jürgen Winters (CDU) Frage, ob das nun also eher am Landratsamt hänge oder sich die Kommunen uneinig seien, meinte Dreyer, von den anderen Kommunen gebe es noch wenig Feedback, Er glaube, Schramberg komme so schlechter weg – viele hätten wohl noch nicht eruiert, was auf die zukommt. Einen offenen Konflikt gebe es aber nicht, so Eisenlohr. Sie finde jedoch, dass die Geflüchteten, die die Infrastrukturen beanspruchen, mitgezählt werden sollten. Alles andere wäre ungerecht.

Info: Brief an den Landrat

Wie mit dem Gemeinderat abgestimmt, hat sich Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr mit einem Brief an Landrat Wolf-Rüdiger Michel gewandt. Darin bittet die Stadt Schramberg darum, privat untergebrachte Geflüchtete weiterhin auf die Aufnahmequote der Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil anzurechnen. "Konkret schlagen wir die dauerhafte und kontinuierliche Zählung der Zuweisungsbescheide an die Gemeinden ab dem Stichtag 1. Juni 2022 vor. Diese Lösung, die in Nachbarlandkreisen schon lange erfolgreich praktiziert wird, würde die Integrationsleistungen aller Gemeinden honorieren und die sinnvolle Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft fördern", so die Info der Stadtverwaltung.