Catalin C. Ende 2017 im Landgericht Freiburg. Foto: Deckert

Nach Mord an Joggerin steht Catalin C. erneut vor Gericht. Zweiter Prozess, gleiches Ergebnis.

Innsbruck/Endingen - Für den Mord an einer Joggerin in Endingen ist Catalin C. bereits verurteilt. Für einen weiteren Mord stand er am Dienstag in Österreich noch einmal vor Gericht – auch hier ist der Fall klar.

Der in Freiburg zu lebenslanger Haft verurteilte Frauenmörder Catalin C. (43) hat im Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck in Österreich um die Ermordung der Austauschstudentin Lucile K. aus Frankreich auf nicht schuldig plädiert. Auch in Freiburg, wo er 2017 für den Sexualmord an der 27 Jahre alten Carolin G. aus Endingen (Kreis Emmendingen) rechtskräftig verurteilt wurde, habe er nur "aus Angst vor seinen Mitgefangenen" ein taktisches Mordgeständnis abgelegt, sagte der aus Rumänien stammende Lkw-Fahrer und Familienvater, der in Freiburg in der U-Haft von mehreren Mitgefangenen krankenhausreif geprügelt worden war.

Verteidigerin zweifelt die Zugehörigkeit der DNA-Spuren an

Carolin G. war im November 2016 missbraucht und ermordet worden, als sie in den Reben bei Endingen joggen war. Ihre Leiche wurde fünf Tage nach ihrem Verschwinden in einem Wald entdeckt. Der Fall erschütterte ganz Südbaden, zumal er in zeitlicher Nähe zum Sexualmord an der Freiburger Studentin Maria L. im Oktober 2016 stand. Die Unsicherheit hielt lange vor, denn Catalin C. ging den Ermittlern erst rund ein halbes Jahr später ins Netz. Schnell wurde damals klar: Carolin G. war nicht das erste Opfer des Lkw-Fahrers.

Die französische Studentin Lucile K. soll der Mann im Januar 2014 in Österreich mit zwei Schlägen auf den Kopf mit einer Metallstange getötet und danach sexuell missbraucht haben. Die Tatwaffe fand man damals in einem Fluss in Kufstein (Tirol). Überführt werden konnte C. unter anderem durch übereinstimmende DNA-Reste an seinen Opfern, den Abgleich seiner Handy-Daten und Mautdaten seines Lkw im Rahmen einer grenzüberschreitenden Fahndung mit den Behörden in Österreich. Im Raum stand während der Ermittlungen in Freiburg zudem die Frage, ob Catalin C. in seinem Heimatland im Jahr 2005 nicht auch beinahe eine 23 Jahre alte Prostituierte getötet haben könnte.

Catalin C. bleibt im Gefängnis

Bei dem Prozess in Innsbruck am Dienstag wurde unter anderem ein Gutachter vernommen, dem gegenüber Catalin C. im Rahmen seiner Untersuchungen in Freiburg beide Sexualmorde eingeräumt hatte und der dem Mann im Freiburger Prozess eine schlechte Prognose in Sachen seiner Gefährlichkeit ausgestellt hatte. Während die Verteidigerin des Angeklagten am Dienstag in Innsbruck betonte, die DNA-Spuren ihres Mandanten könnten auch auf rund 158 000 andere Personen passen, hielt die Anklage Catalin C. entgegen, dass sein Genmaterial an der toten Lucile K. ihn mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:200-Milliarden als Täter belaste und es keine Zweifel an seiner Schuld gebe.

Am Ende des eintägigen Prozesses, der wegen der Corona-Krise um drei Monate verschoben worden war, wurde Catalin C. schließlich für den Mord an Lucile K. und wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Ein Strafmaß wurde nicht verhängt, da er bereits in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe absitzt. Das Urteil der acht Geschworenen fiel einstimmig, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Abgeschlossen ist der Fall damit ohnehin noch nicht: In Freiburg wird der Rumäne vermutlich Anfang des kommenden Jahres noch einmal vor Gericht gestellt. Nachdem der Bundesgerichtshof 2019 die verhängte Sicherungsverwahrung gegen den Mann als rechtsfehlerhaft erkannt hatte, muss darüber nochmals verhandelt werden. Das Mordurteil aus Freiburg ändert sich dadurch aber nicht, und Catalin C. bleibt im Gefängnis.