Blick auf das Grundstück Kurpromenade 9, dahinter liegt das "Hotel Bonsai". Foto: Archiv Mutschler

Der Bad Herrenalber Gemeinderat soll dem Entwurf des Bebauungsplans "Neues Wohnen Kurpromenade/Bernsteinweg" zustimmen, genauso dessen Offenlage. Und zwar unter der Voraussetzung, dass zwischen der Stadt und dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag aufgestellt wird.

Bad Herrenalb - Als Ziel wird in der aktuellen Sitzungsvorlage das Herstellen der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung von drei innerstädtischen Grundstücken – Flurstücksnummer (Flst.Nr.) 281/1 744 Quadratmeter (m²), Flst.Nr. 305 601 m² und Flst.Nr. 305/2 769 m² – angegeben.

Maßgeblich für die Bebauung auf den Grundstücken 281/1 und 305 sei die Bebauungsplan "Gernsbacher Straße/Bernsteinweg" aus dem Jahr 1995 und für die Bebauung auf dem Grundstück 305/2 der Plan "Falkenstein" (1988).

Die Pläne setzten für das Grundstück 281/1 ein "Besonderes Wohngebiet" (WB), für 305 ein Sondergebiet für Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung sowie für das Grundstück 305/2 ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.

Rege Nachfrage

Im regionalen Umfeld sei das Angebot an Wohnraum begrenzt. Die Stadt Bad Herrenalb wolle die derzeit rege Nachfrage nach zeitgemäßen Wohnungen auf ihrer Gemarkung mit Innenentwicklung und Baulückenschluss erwidern.

Eine Voranfrage zu einer zielgerichteten Bebauung habe im Oktober 2020 das Einvernehmen des Technischen Ausschusses erhalten. Weiter wird informiert: "Der Gemeinderat fasste am 24. März 2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ›Neues Wohnen Kurpromenade/Bernsteinweg".

Entsprechend den Zielen der Planung seien im Gebiet Wohnhäuser mit Gewerbeeinheiten zulässig, diese Festsetzung entspreche auch dem Siedlungscharakter des Stadtzentrums und sei daher auf die Struktur der bestehenden, benachbarten Bebauung ausgerichtet. Das Maß der baulichen Dichte solle optimiert werden und zukünftig eine Orientierung für die vorhandene und neu zu planende Baustruktur des Stadtzentrums im hochverdichteten Sektor der Kurpromenade sein.

"Urbane Gebiet"

"Es soll somit eine Grundlage für gewünschte, zeitgemäße Entwicklungen im Stadtzentrum geschaffen werden. Für die bauliche Nutzung der Grundstücke bietet sich daher der Gebietscharakter ›Urbanes Gebiet‹ (MU) gemäß Paragraf 6a Baunutzungsverordnung an", führt die Verwaltung für die Sitzung am Mittwoch, 23. März, aus. Die bauliche Nutzung sei so definiert: "Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein." Das "Urbane Gebiet" existiere erst seit Rechtskraft der neuesten Fassung der Baunutzungsverordnung mit Bekanntmachung vom 21. November 2017.

Die Überlegung in Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss, die drei Grundstücke als Allgemeines Wohngebiet festzulegen und gegebenenfalls die Ausnahmen gemäß Paragraf 16 (6) Baunutzungsverordnung in Anspruch zu nehmen, solle daher nicht weiterverfolgt werden.

Grundflächenanzahl

Man wolle insbesondere verhindern, dass die Kenngrößen des WA dem Bauvorhaben und der weiteren Entwicklung des Gebiets entgegenstehen. "Zum Vergleich: WA mit den Grenzwerten Grundflächenanzahl (GRZ) 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2; MU mit den Grenzwerten GRZ 0,8 und GFZ 3,0." Auch diese Kenngrößen verdeutlichten die Entscheidung zugunsten des "Urbanen Gebiets".

Die übrigen rechtlichen Sachverhalte und Zusammenhänge seien dem Gemeinderat bereits in der Sitzung im März vorigen Jahres erläutert worden. Nach einer kurzen Rücksprache mit dem Landratsamt werde davon ausgegangen, dass der Bebauungsplanentwurf nicht abgelehnt wird.