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Innenminister wollen wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme NPD sammeln.

Berlin - Die Innenminister wollen wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme NPD sammeln. Die Frage, ob ein neues Verbotsverfahren kommt, lässt die Politik aber weiter offen - bewusst.

Kommt ein neues NPD-Verbotsverfahren? Seit dem Bekanntwerden der Neonazi-Morde haben viele Politiker einen neuen Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen Partei immer wieder gefordert, ja regelrecht beschworen. Doch als sich die Innenminister von Bund und Ländern am Donnerstag zu einer Sonderkonferenz in Berlin trafen, ließen sie diese zentrale Frage bewusst weiter offen. Vielleicht wird sie zum Jahresende beantwortet, vielleicht erst später.

Dieses Bild ergibt sich jedenfalls, wenn man manche Innenminister in diesen Tagen reden hört - vor allem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht (CDU). Die beiden leiten eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die Chancen für ein NPD-Verbotsverfahren ausloten soll - eine Arbeitsgruppe, von der Friedrich zu Beginn nicht richtig begeistert war, weil er von einem neuen Verbotsverfahren so gar nichts wissen wollte. Dann sagte er zu, sich an der Prüfung zu beteiligen. Bis heute gehört Friedrich zu den großen Skeptikern. Auch Stahlknecht klingt nicht sonderlich optimistisch, wenn er über das Thema spricht.

Juristisch bleibt es kompliziert

Klar ist: Alle wollen ein Verbot. Klar ist aber auch: Juristisch bleibt es kompliziert. Nur zu gut ist allen im Gedächtnis, dass der erste Anlauf 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht kläglich gescheitert war. „Das politische Wollen kann das juristische Können nicht ersetzen“, sagt Stahlknecht. Und er ergänzt: „Wenn wir dieses Verfahren verlieren aus fahrlässiger Leidenschaft, dann ist der Schaden immens.“

Die NPD würde wohl - wie 2003 - triumphieren, möglicherweise wie damals wieder an Mitgliedern und bei Wahlen an Stimmen gewinnen. Dabei will Stahlknecht nicht als Bremser eines neuen Verbotsverfahrens gelten. Doch „juristisch sauber“ zu prüfen, das sei nun das Gebot der Stunde. Und dafür schufen die Innenminister nach eigenem Bekunden nun die Voraussetzungen.

Die Minister beschlossen, sich zum 2. April von Verbindungsleuten („V-Leute“) des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung zu trennen. Damit soll verhindert werden, dass neues Material, das nun gegen die NPD gesammelt wird, auf Erkenntnissen von staatlich bezahlten Spitzel fußt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 auf ein faires Verfahren gepocht - NPD-Leute könnten nicht gleichzeitig für den Staat spitzeln. Die „Abschaltung“ gilt als nötig, damit ein mögliches Verbotsverfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Material seit 2008 wollen die Minister gegen die NPD verwenden

Mindestens sechs Monate lang sollen nun systematisch Beweise gesammelt werden. Material seit 2008 wollen die Minister gegen die NPD verwenden - auch solches, das durch geheime Quellen gewonnen wurde. So gar nicht behagt einigen Innenministern aber der Hinweise der gemeinsamen Arbeitsgruppe, dass die Quellen dann möglicherweise nicht geheim bleiben können. Das Bundesverfassungsgericht könnte als Lehre aus dem Desaster von 2003 verlangen, die Klarnamen von V-Leute preis zu geben, obwohl diesen Vertraulichkeit zugesichert wurde. NPD-Anwälte könnten in Karlsruhe die Offenlegung fordern. Ob dies riskiert werden soll, darüber gibt es noch keine Verständigung. Vor allem Unionsminister lehnen die Offenlegung vehement ab.

Die Politik muss entscheiden, ob sie Risiken eines neuen Verfahrens, die niemand trotz noch so sorgfältiger Prüfung ganz ausschalten kann, eingehen wollen. Einen Antrag für ein Verbot stellen können Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag - auch jeweils alleine, aber es wird ein gemeinsames Vorgehen angestrebt. Der neue Bundespräsident Joachim Gauck hatte kurz nach seiner Wahl im ZDF erklärt, dass er die Verbotsdebatte mit Sorge verfolge: „Ich möchte kein Scheitern erleben, weil es nicht genug vorbereitet ist.“