Die Wasserfälle von Triberg sind überregional bekannt. Nun darf die Stadt die Zusatzbezeichnung "Wasserfallstadt" führen. Foto: Reutter

Die Stadt Triberg darf künftig die Zusatzbezeichnung "Wasserfallstadt" führen, zum Beispiel auf den Ortsschildern. Das Innenministerium gab hierfür sein Einverständnis.

Triberg - Innenminister Thomas Strobl gratuliert: "Herzlichen Glückwunsch an die Wasserfallstadt Triberg im Schwarzwald." Und weiter merkt er an: "Wer kennt sie nicht, die Triberger Wasserfälle? Mit jährlich fast einer halben Million Besuchern aus der ganzen Welt ist das einmalige Naturschauspiel ein weithin bekanntes Markenzeichen der Stadt und ein wichtiges Aushängeschild für den gesamten Schwarzwald", sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Montag.

Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden. "Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung ist damit identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft", erklärte Strobl.

Gemeinderatsbeschluss im Vorfeld

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.