Für die geplante dritte Erweiterung des Zimmerner Industrie- und Gewerbegebiets Inkom erweist sich der Grundstücksankauf als zäh. Manche Eigentümer wollen nicht verkaufen.
Denn: Nicht alle Grundstückseigentümer erklärten sich bisher verkaufsbereit.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet 7. Änderung und 3. Erweiterung“ kann nur verwirklicht werden, sofern sich die betroffenen Grundstücke allesamt im Eigentum des Zweckverbands befinden. Bereits heute sei jedoch absehbar, dass einzelne Grundstückseigentümer nicht veräußern wollten.
Gespräche nicht einfach
Die Verkaufsgespräche hätten sich nicht als einfach erwiesen, sagte Vorsitzende Carmen Merz in der jüngsten Verbandsversammlung im Alten Rathaus in Rottweil. „Deshalb müssen wir uns mit der Umlegung beschäftigen, um weiterzukommen“.
Die Erweiterungsfläche umfasst das Areal zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Kreisstraße K5541 entlang der Bundesautobahn 81 – mit Ausnahme der Abbaufläche der Firmengruppe Bau-Union. Das Landratsamt könne aus personellen Gründen die Umlegung nicht im Auftrag des Verbands durchführen, gab Merz bekannt. Deshalb empfehle es sich analog zu den Gemeindevorgaben einen Umlegungsausschuss einzurichten.
Rechtlich sei dies möglich, erklärte Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst. Er hatte sich beim Gemeindetag rückversichert. Satzungsgemäß sei dem Zweckverband die Planungshoheit für das Verbandsgebiet übertragen worden. Deshalb könne dieser ein Umlegungsverfahren durchführen. Im Jahr 2003 habe man schon mal ein solches Verfahren durchgeführt, erinnerte Gutekunst.
Die Ausschussmitglieder
Dem Ausschuss gehören folgende Personen an: Bürgermeisterin Carmen Merz (Vorsitzende), Oberbürgermeister Christian Ruf (stellvertretender Vorsitzender), für die Stadt Rottweil: (in Klammer die Stellvertreter) Hans-Peter Alf (Karl-Theodor Häring) und Reiner Hils (Hubert Nowack); für die Gemeinde Zimmern: Timo Weber (Winfried Praglowski) und Hans-Georg Scherfer (Ingrid Balke). Komplettiert wird das Gremium durch die beiden Sachverständigen Thomas Rottmann (Vermessung) und Gebhard Gfrörer (Baurecht). Der Umlegungsausschuss kann verbindliche Beschlüsse außerhalb der Verbandsversammlung fassen.
Info
Umlegungsverfahren
Das Umlegungsverfahren ist ein nach dem Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur Umverteilung von Flächen. Es handelt sich prinzipiell um eine Neudefinition von Grundstücken, deren Nutzungszwecken und Grenzen in einem spezifischen Gebiet.