Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch das Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht. Foto: dpa

Der Landtag hat am Mittwoch nach 40 Jahren den historischen Schritt zur Abschaffung der Sonderschulpflicht gemacht. Damit haben Eltern das freie Wahlrecht zwischen einer Sonder- oder einer Regelschule für ihren behinderten Nachwuchs.

Stuttgart - Gegen die Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag am Mittwoch das Gesetz zur Integration behinderter Kinder an allgemeinen Schulen (Inklusion) verabschiedet.

Es sieht die Abschaffung der Sonderschulpflicht nach 40 Jahren und das freie Wahlrecht der Eltern zwischen einer Sonder- oder einer Regelschule für ihren behinderten Nachwuchs vor. „Wir stehen an einem historischen Punkt“, sagte Kultusminister Andreas Stoch (SPD) in Stuttgart und rief die Opposition vergeblich dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. CDU und FDP hatten insgesamt 25 Anträge einbracht, um Korrekturen und Änderungen an der Novelle anzubringen.

Aus Sicht der CDU sind wegen vager Formulierungen im Gesetz Konflikte programmiert. Die FDP sprach der Neuregelung die nötige Reife ab, weil Vorschlägen von Opposition und Fachleuten nicht das nötige Gehör geschenkt worden sei. Das Gesetz gilt vom kommenden Schuljahr an.