Viele Kläger verzichten auf den Einsatz eines Anwaltes und setzen stattdessen auf die Unterstützung der künstlichen Intelligenz.
Es ist ein wichtiges Prinzip unseres Rechtsstaats: Wenn Menschen sich in Deutschland durch eine Behördenentscheidung ungerecht oder falsch behandelt fühlen, können sie sich wehren, indem sie vor das Verwaltungsgericht (VG) ziehen. Einen teuren Anwalt braucht es dafür zumindest in der ersten Runde eines Verfahrens nicht. Dass manche Kläger sich vor einer Verhandlung ihre rechtlichen Argumente von KI-Programmen wie ChatGPT schreiben lassen, macht den Richtern am VG Freiburg zunehmend zu schaffen, wie Gerichtspräsident Christoph Sennekamp bei einem Pressetermin berichtet.
Konkrete Fallzahlen nannte der Jurist zwar nicht, durch die KI-Argumentationen der Kläger entstehe aber ein großer zusätzlicher Erklärungsbedarf: „Es kommen einfach zunehmend Menschen ohne Anwalt zu uns, die eine von ChatGPT erstellte falsche Rechtslage als Argumentationsgrundlage verwenden.“ Es mache Arbeit, die eigentlichen Rechtsverhältnisse „aufzudröseln“. Und es sorge bei den Klägern für Frust, wenn sie unverrichteter Dinge wieder abziehen müssten. „Aber eine Rechtsprechung, die irgendwie Pi mal Daumen erfolgt, ist eben nicht unsere Aufgabe“, so Sennekamp weiter.
Jeder Fall wird einzeln betrachtet
Jeder Fall werde vom Gericht einzeln betrachtet und entschieden. KI könne das nicht leisten, zumal Gesetze sich häufig änderten. „Da gibt es kein schwarz-weiß“, so VG-Sprecherin Lisa Körner.
Die Fehler seien zum Beispiel dadurch begründet, dass die Künstliche Intelligenz nicht auf Urteile und Urteilsbegründungen zurückgreifen könne, die in den entsprechenden Datenbanken nur gegen Gebühr erhältlich seien, so Körner. Also setze die KI ihre Argumente aus frei verfügbaren Daten zusammen. Zum Beispiel aus Skripten von Jura-Studenten, die aber fehlerbehaftet sein könnten.
Auch Anwälte nutzen die Künstliche Intelligenz
Dazu passe die erschreckende Entwicklung, dass laut einer aktuellen Allensbach-Erhebung nahezu jeder zweite Deutsche mittlerweile der Ansicht sei, dass das, was Richter entscheiden, auch von ihm selbst entschieden werden könne. Der Vertrauensverlust vieler Menschen in die staatlichen Institutionen sei erschreckend. „Verboten ist das natürlich nicht“, so Christoph Sennekamp. Er wolle den KI-Einsatz auch grundsätzlich nicht verteufeln. Beim Thema Datenauswertung gebe es interessante Pilotprojekte. Aber Recht und Gesetz seien „komplexe Angelegenheiten“. Wenn diese auf ein Weltbild träfen, das aus „einer festen Meinung und wenig Differenzierung“ bestehe, sei dies mithin problematisch.
Es falle zunehmend auf, dass ausländische Kläger, die im Verfahren einen Übersetzer benötigten, mit juristisch gestochen scharf formulierten, aber inhaltlich falschen Schriftsätzen in die Verhandlung kämen, so VG-Sprecher Klaus Döll.
Schwerwiegender sei allerdings, dass auch Anwälte mittlerweile mit Schriftsätzen zur Verhandlung kämen, die von der KI verfasst worden seien, so VG-Sprecherin Körner: „Ich habe hier schon Grundsatzurteile vorgelegt bekommen, die nicht auffindbar waren, weil sie einfach nicht existierten.“ Noch seien dies zwar Einzelfälle. Problematisch seien sie aber dennoch, so Christoph Sennekamp: „Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Wenn sich das Phänomen der KI-Argumentationen dort häufen sollte, wird das ein Thema, das man mit der Anwaltskammer erörtern muss.“