Ortschaftsrat Guido Leberl (CDU) drängt darauf, Mittel aus dem Infrastrukturvermögen für den Brandweg in Schuttern einzusetzen. Die Verwaltung setzt aber andere Prioritäten.
Schuttern soll beim Einsatz des Sondervermögens mit der Zuteilung von neun Millionen Euro an die Gemeinde Friesenheim nicht leer ausgehen. Ortschaftsrat Guido Leberl (CDU) hakte bei Ortsvorsteher Jürgen Silberer nach, ob es aus dem Rechnungsamt eine Nachricht gebe, damit es Geld für den Brandweg und die Umfahrung des Gewerbegebiets Neumatt gebe. Schließlich sei die Summe als „Infrastruktur Sondervermögen“ zu verbuchen und somit auch für den Erhalt von Straßen und Brücken verwendbar.
Fördermittel sollen in Großprojekte fließen
Schon viele Jahre warte der Ort nicht nur auf die Instandsetzung des Brandwegs. Dringend notwendig sei auch die Umfahrung des Gewerbegebiets Neumatt, das noch immer über die Herrenstraße und den Ort abgeleitet wird. Vom Ortschaftsrat schon lange gewünscht, ist die westliche Umfahrung hinter dem Friedhof. Weil das Geld fehle und dieses für dringendere Maßnahmen wie den Ausbau der Schulen eingesetzt werden, bleiben Straßen mehr oder weniger unberücksichtigt.
Ortsvorsteher Silberer hat beim Rechnungsamt nochmals nachgehakt und präsentierte dem Rat eine Stellungnahme von Joachim Wagner. In der Stellungnahme bestärkt Wagner: „Die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Lu-KIFG-Mittel in Höhe von rund neun Millionen Euro stellen einen wichtigen Baustein zur Finanzierung bereits priorisierter Großprojekte dar – insbesondere für den dringend erforderlichen Ausbau der Ganztagsbetreuung an unseren Schulen mit einem derzeit geschätzten Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang ist eine möglichst gebündelte und zielgerichtete Verwendung der Fördermittel vorgesehen.“ Auch unter der Berücksichtigung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Gesamtdeckung sei zu beachten, dass die Verwendung der Fördermittel für eine einzelne Maßnahme faktisch zu einer Mittelverschiebung führen würde. Dies hätte zur Folge, dass an anderer Stelle – insbesondere bei den priorisierten Schulbaumaßnahmen – entsprechende Eigenmittel in gleicher Höhe zusätzlich bereitzustellen wären. Außerdem verfolge die Verwaltung das Ziel, die Anzahl der Einzelmaßnahmen bewusst zu begrenzen und die Fördermittel möglichst effizient über wenige, große Projekte abzurufen.
Leberl gibt sich nicht zufrieden
Unabhängig von den zur Verfügung stehenden Mittel bleibe festzuhalten, dass die Priorisierung der Straßensanierungsmaßnahmen weiterhin im Rahmen der regulären Haushaltsplanung, unter Abwägung aller gesamtgemeindlichen Belange erfolge. Vor diesem Hintergrund sehe die Verwaltung derzeit davon ab, die Sanierung der gewünschten Maßnahmen über das Lu-KIFG-Programm zu finanzieren.
Damit wollte sich Leberl, absolut nicht zufrieden geben und erklärte: „Diese Antwort stellt mich als Schutterner nicht zufrieden. Der Gemeinderat hat die Planungs- und Beschlusshoheit. Das ist zu einfach gestrickt. Für die Schulen gibt es ausreichend andere Fördermittel. Aber über das Infrastrukturvermögen lassen sich Brücken und Straßen in Stand setzen. Das wird jetzt einfach abgebügelt.“
Martin Buttenmüller (BfS) erklärte: „Von den Baumaßnahmen für die Schulen profitiert die Gemeinde.“ Ortsvorsteher Silberer versprach: „Ich versuche alles, damit auch wir in Schuttern nicht zu kurz kommen.“
Gesetz
Das „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (Lu-KIFG) ist am 24. Oktober 2025 in Kraft getreten. Entbürokratisierung soll hier die Gemeinde entlasten, weshalb die Antragstellung in einem vereinfachten Verfahren vonstatten gehen soll. Die Förderbereiche aus den Lu-KIFG-Mittel sind vielfältig und beziehen sich auf den Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmestruktur, die Bildungsinfrastruktur und die Betreuungsinfrastruktur. Weitere Bereiche sind die Forschung und Entwicklung, Wissenschaft und Digitalisierung.