Die Grundsteuer ist vor allem für unbebaute Grundstücke teurer geworden. (Symbolbild) Foto: © M. Schuppich - stock.adobe.com

Bei einer Informationsveranstaltung der Stadt Wildberg machten auch einige Bürger ihrem Ärger über die stark angestiegenen Grundsteuern Luft. Die Stadt verteidigt die Bescheide und erklärt, dass sie zwar die Hebesätze festlegt, jedoch mit dem Bodenrichtwert, der der Berechnung zugrunde liegt, nichts zu tun hat. Außerdem äußert sie sich zu Widersprüchen – und warum diese oft unwirksam sind.

Stark besucht war die Informationsveranstaltung in der Wildberger Stadthalle über die Grundsteuer. Die kam direkt nach den Erklärungen zu den Wasserkosten, die derzeit ebenfalls stark diskutiert werden.Nun also noch die Grundsteuer.

 

Kämmerer Andreas Bauer erklärte zu Anfang die Reform und neue Berechnung. Die bisherige Steuer beruhte auf Wertverhältnissen und Einheitswerten aus dem Jahr 1964. Die sei verfassungswidrig gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Für die neue Berechnung wurde der „Bodenrichtwert“ pro Quadratmeter, also den Wert eines Grundstücks anhand von Marktwerten, erfasst. Dieser wird mit der Grundstücksgröße, also der Anzahl der Quadratmeter multipliziert und ergibt so den Grundsteuerwert.

Der Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuermesszahl ist bei Grundstücken zum Wohnen 0,91 Promille und sonst 1,3 Promille.

Der Grundsteuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz – der einzigen Stellschraube, die der Gemeinderat vor Ort festlegen kann – multipliziert, so ergibt sich der Grundsteuerbetrag.

Widersprüche über Widersprüche

„Wir werden gerade mit Widersprüchen überhäuft“, sagte Bauer. Doch eine der grundlegenden Zahlen, der von einem Gutachterausschuss ermittelte Bodenrichtwert und den schlussendlich daraus beim Finanzamt errechneten Grundsteuermessbetrag wird nicht von der Stadt verantwortet, verdeutlicht Bauer. Da müssten sich Bürger je nachdem an den Ausschuss oder an das Finanzamt wenden. Wer dort Widerspruch eingelegt hat, wisse die Stadt nicht.

Grundsätzlich gelte: Die Grundsteuerbescheide – in Wildberg sind es 7400 – müssten fristgerecht bezahlt werden, auch unabhängig vom Widerspruch. „Wir möchten nicht, dass alle ins Mahnverfahren rutschen.“ Bei erfolgreichen Widersprüchen werde die Berechnung entsprechend neu aufgerollt. Zudem wies er darauf hin: Eine einfache E-Mail sei kein gültiger Widerspruch, dieser müsse handschriftlich unterschrieben sein. „Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, dann korrekt“, sagte Bauer.

Für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und Forstflächen sind für 2025 83 000 Euro an Einnahmen einkalkuliert, für die Grundsteuer B, die die meisten betrifft, 1,98 Millionen. Durch die vielen Widersprüche sei diese Prognose aber wacklig.

Durch die neue Berechnung wird es vor allem für Eigentümer von unbebauten Grundstücken teurer. Es wäre sogar möglich gewesen, für solche Grundstücke einen eigenen Hebesatz einzuführen. Darauf hatte die Stadt verzichtet. „Der Gemeinderat Wildberg hat gesagt, die Eigentümer von Baulücken werden ohnehin schon um ein Vielfaches belastet“, erklärte Bauer.

Keine Verpflichtung zur Aufkommensneutralität

Bürgermeister Ulrich Bünger erklärte außerdem: Es gebe keine rechtliche Verpflichtung zur Aufkommensneutralität, wie hin und wieder behauptet werde. Und diese bedeute auch nicht, dass niemand mehr zahlen müsse als vorher, Verschiebungen seien selbst bei Aufkommensneutralität durchaus möglich.

Das sahen die Zuhörer teils anders. Ein Wildberger erklärte: „Sie steigern Ihre Einnahmen. Ein fairer Umgang wäre, wenn die Einnahmen nicht gesteigert werden.“ Bünger meine darauf hin: Die Aufkommensneutralität war ein politischer Wunsch, aber blende die Entwicklung der Kommunalfinanzen aus. Wie in vielen Kommunen ist auch der Wildberger Haushalt im Minus. Doch im Vergleich mit dem Kreis Calw sei die Pro-Kopf-Verschuldung von 2000 Euro nahe dem Durchschnitt.

Ein anderer ärgerte sich darüber, dass die Firma Schuon nur 33 Euro für ihr Grundstück zahle, so habe er gehört. „Ich möchte Schuon nicht mit seinen 33 Euro subventionieren,“ sagte er. Bauamtsleiter Arthur Sadlers beschwichtigte. Die Fläche sei nicht voll erschlossen, dementsprechend werde der Wert später noch angepasst. Vorher erklärte Bauer bereits, dass die Gewerbe die großen Gewinner seien. Ihre Bodenrichtwerte fallen in der Regel äußerst niedrig aus. Um das aufzufangen, sei die Gewerbesteuer erhöht worden.

Gültlingerin: „Überprüft euren Bescheid!“

Eine Gültlingerin rief auf: „Überprüft euren Bescheid!“ Ihre Grundsteuer war von 351 Euro auf 5800 angestiegen – durch einen Rechenfehler. Schlussendlich lag er bei 1963 Euro, berichtete sie. Aber auch „das ist ein Sümmchen, das sich nicht jeder leisten kann“.

Eine Zuhörerin ärgerte sich über die in ihren Augen zu geringe Senkung des Hebesatzes. „Ein Witz!“ rief sie sichtlich emotional. In umliegenden Gemeinden sei dieser zum Ausgleich für die neue Berechnung wesentlich stärker gesenkt worden, meinte sie. „Schämen Sie sich nicht, solche Beträge den Bürgern aufzulasten?“

Für einen Effringer stieg die Grundsteuer für sein unbebautes Grundstück von 88 Euro auf 1250 Euro. Bünger entgegnete: „Da ist nicht die Gemeinde verantwortlich!“ Doch, über die Hebesätze, meinte dieser. Büngers Worte in der sich bereits auflösenden Versammlung: „Dann kann ich Ihnen sagen: Sie haben all die Jahrzehnte einfach viel zu wenig bezahlt.“

Weitere Informationsveranstaltungen

Gültlingen
Dienstag, 4. Februar, 18.30 Uhr, Mehrzweckhalle Gültlingen

Schönbronn
Mittwoch, 5. Februar, 18.30 Uhr, Schönbronner Halle