Bei einem Rundgang durch das Sanierungsgebiet „Ortskern Betra“ erfuhren Interessierte einiges über Fördermöglichkeiten. Foto: Andreas Wagner

Wer auf moderne Energiestandards setzt, kann im Betraer Ortskern mit Zuschüssen rechnen.

In einem informativen Rundgang konnten sich Interessierte am vergangenen Samstag im Rahmen vom bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ ein Bild von den Entwicklungen im Sanierungsgebiet „Ortskern Betra“ machen.

 

Ebenso bestand die Möglichkeit, sich über die Förderchancen zu informieren. Vorgestellt wurden unter anderem Gebäude, die mit Mitteln der Städtebauförderung modernisiert wurden oder aktuell saniert werden.

Platz für Neubebauung

Ferner wurde erläutert, wo durch den gezielten Abbruch alter Bausubstanz Platz für eine zukunftsfähige Neubebauung geschaffen wird. Das rund 10 Hektar große Gebiet wurde im Juni 2023 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Insgesamt stehen für die Sanierung zwei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Davon kommen 60 Prozent aus Landesmitteln, die restlichen 800 000 Euro trägt die Stadt Horb selbst. Der Sanierungszeitraum ist zunächst bis 30. April 2032 angesetzt – eine Verlängerung ist möglich.

Für was gibt es Zuschüsse?

Für Modernisierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden sind Zuschüsse von bis zu 75 000 Euro möglich – je nach Art der Maßnahme und etwaigem Denkmalschutz. Auch Abbrüche können mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden, wenn im Anschluss neu gebaut wird. Eine besondere Rolle spielt dabei die sogenannte Modernisierungserhebung, die durch die Firma Steg kostenfrei angeboten wird. Dabei wird der bauliche Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen und bewertet. Die Eigentümer profitieren auch steuerlich.

Energie sparen ist Trumpf

Derzeit werden im Sanierungsgebiet sieben Gebäude erneuert oder modernisiert. In der Haigerlocher Straße hat sich beispielsweise ein Eigentümer für den Erhalt seines Gebäudes entschieden. Es bekommt eine neue Fassade mit einem höheren Energiestandard, wodurch der Eigentümer Anspruch auf eine erhöhte Förderung hat.

Auch Gebäude aus den 90er Jahren können ein Fall für ein Sanierungsgebiet sein, wenn es um die Energiestandards geht. Ortsvorsteher Stefan Schäfer zeigte sich sehr erfreut über das rege Interesse der Bürger. Er hofft, dass weitere Gebäudeeigentümer von den Fördermöglichkeiten Gebrauch machen.

Interessierte können sich an Andrea Flüchter , Telefon 07451/90 12 95, oder a-fluechter@horb.de oder Projektleiterin Nicole Ullrich, 0711/21 06 81 21 oder nicole.ullrich@steg.de wenden.

Vorteile der Städtebauförderung

Sanierungsgebiet
Ein großer Vorteil an der Städtebauförderung gegenüber dem ELR-Programm besteht unter anderem darin, dass die Arbeiten mit dem Abschluss des Vertrags beginnen können. Im ELR-Programm müssen in der Regel Anträge bis Ende September/Oktober erfolgen, wobei die Zusage über den Förderbescheid meist erst im März des Folgejahres ergeht. Bis dahin darf mit dem Baumaßnahmen nicht begonnen werden. Anders in der Städtebauförderung. Auch zum Teil bereits durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen können geltend gemacht werden. Auch in Eigenleistung umgesetzte Arbeiten seien ferner förderfähig, wie ein Eigentümer in den „Horber Fichten“ berichtete. Er erneuerte unter anderem die Fenster und zeigte sich als Fachmann für die Elektroarbeiten verantwortlich. Als Berechnungsgrundlage für die förderfähigen Arbeitskosten in Eigenleistung wird der Mindestlohn angewandt. Hierbei machte Diplomwirtschaftsingenieurin Ullrich darauf aufmerksam, dass das betroffene Gebäude im Jahr 1995 erbaut wurde