Am Montag fand der Informationsabend zum Windpark Lindenrain statt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Aula des Maria-von-Linden-Gymnasiums in Stammheim war am Montagabend voll. Dorthin luden die Kommunen Calw, Gechingen und Wildberg ein, um über den geplanten Windpark Lindenrain zu informieren und mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.
Warum wurden die Flächen ausgewählt?
Weil der Regionalverband auf den Gemarkungen der Kommunen drei Windkraftvorranggebiete – WC 16, 17 und 28 – ausweisen möchte. Das Verfahren läuft noch. Die Gemeinden haben aber Zustimmung signalisiert und bereits mit einem Projektierer einen Vertrag abgeschlossen. Insgesamt muss der Regionalverband 1,8 Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen.
Wer baut und betreibt die Anlagen?
Dabei handelt es sich um die Firma Alterric aus Aurich. Die ist ein Joint Venture der Aloys Wobben Stiftung und dem Energieversorger EWE. Alterric betreibt knapp 200 Windparks, auch in Baden-Württemberg. Aktuell hat sie so 2,4 Gigawatt installierte Leistung. Perspektivisch sollen es mehr als 13 Gigawatt sein.
Welche Anlagen werden gebaut?
Acht Anlagen sollen dort laut Alterric entstehen. OB Florian Kling sprach von sieben. Die Firma möchte Windräder vom Typ Nordex N-175/6.X bauen. Die haben eine Nabenhöhe von 179 Metern. Insgesamt sind sie 266,5 Meter hoch. Jede Anlage soll 6,5 Megawatt bringen. Laut OB Kling könnten so etwa 21 500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Der Anlagentyp steht noch nicht final fest.
Wo kommen die Anlagen hin?
Fünf Anlagen sind im Wald östlich des Gewerbeparks Lindenrain geplant, zwei Richtung Holzbronn und eines beim Haselstaller Hof. Fünf stehen auf Calwer, eines auf Gechinger und zwei auf Wildberger Gemarkung. Laut Alterric ist jede Anlage mindestens 1100 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Am meisten ist Stammheim betroffen. Holzbronn und Gechingen sind 1500 Meter entfernt, Gültlingen noch weiter. Die Standorte sind noch nicht final festgelegt.
Sieht man die Windräder?
Ja und Nein. Die Alterric hat Visualisierungen erstellt. Die zeigen den Blick von unterschiedlichen Punkten. Kritik gab es von den Bürgern an der Auswahl der Punkte.
Wie viel Wald wird abgeholzt?
In der Bauphase etwa 1,2 Hektar pro Anlage. Ein Teil wird nach dem Bau wieder aufgeforstet. Etwa 0,5 Hektar Wald verschwinden pro Anlage dauerhaft. Das wären bei acht Anlagen vier Hektar. Zum Vergleich: Für den Gewerbepark Lindenrain wurden gut 20 Hektar Wald gerodet, etwa fünf Mal so viel. Für den durch die Anlagen wegfallenden Wald müssen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Wie diese genau aus sehen, steht noch nicht fest.
Was nehmen die Kommunen ein?
Der Wildberger Bürgermeister Ulrich Bünger spricht von 200 000 Euro pro Jahr pro Anlage. Das sei eine „konservative Hochrechnung“. Dabei seien Pacht, Gewerbesteuer und eine gesetzliche Abgabe an die Kommunen durch die Betreiber schon eingerechnet. OB Kling bestätigt diese Zahlen. Er schränkt aber ein, dass dies von der konkreten Leistung der Windräder abhänge. Denn die wirke sich auf die Pacht aus.
Profitieren die Bürger direkt?
Laut Alterric ja. Es ist aber noch unklar, wie genau. Es gibt die Möglichkeit eines Windsparbriefs, eines Strombonus oder eines Nachrangdarlehens. Was umgesetzt wird, will die Firma später entscheiden.
Was ist mit Schatten und Lärm?
Laut Alterrics Zahlen sind Gechingen, Holzbronn und Gültlingen weder vom Schall noch vom Schattenwurf der Anlagen betroffen. Stammheims südlicher Teil bekommt demnach nachts durch die Windräder und anderen vorhersehbaren Lärm maximal 35 Dezibel ab. Das entspricht etwa einem Blätterrascheln – und liegt unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Droht eine Überschreitung, werden die Anlagen abgeregelt. Nach dem Bau wird die Schallbelastung im Ort nochmals überprüft. Der äußerste Ortsrand wäre vom Schatten betroffen – maximal aber 30 Stunden im Jahr. Und auch nur, wenn die Sonne das ganze Jahr ohne Wolken am Himmel scheint. Mehr ist gesetzlich nicht zulässig. Es dürfen auch nicht mehr als 30 Minuten pro Tag sein. Ansonsten müssen die Anlagen automatisch abgeschaltet werden. Vor einer Genehmigung müssen zudem Artenschutz-, Umwelt- und Sicherheitsgutachten erstellt werden.
Kommen die Windräder auf jeden Fall?
Die Kommunen haben den Vertrag unterschrieben. Der Regionalverband wird die Flächen höchstwahrscheinlich ausbauen. Sollte er dies nicht tun, könnten theoretisch sogar auf bis zu 30 Prozent der Verbandsflächen Anlagen entstehen. Auch um Calw und Gechingen würden die Flächen dadurch größer. In den potenziellen Gebieten WC 16, 17 und 28 befindet sich zudem Staatswald. ForstBW könnte hier also Anlagen bauen, ohne dass die Kommunen davon finanziell profitieren. Alterric führt aktuell Windmessungen durch. Die Firma baut nur, wenn es im Lindenrain auch genug Wind gibt. Dafür braucht es auf 160 Metern Wind von mindestens 5,5 Metern pro Sekunde. Die Messung wird Anfang 2026 abgeschlossen.
Gibt es einen Bürgerentscheid?
Zwar sammeln Bürger in den drei Kommunen Unterschriften dafür. OB Kling und der Gechinger Bürgermeister Jens Häußler halten einen Bürgerentscheid über das Projekt für rechtlich nicht zulässig, auch wenn es ausreichend Unterschriften gibt – weil der Vertrag mit Alterric schon unterschrieben ist.
Die Bürger könnten theoretisch klagen. Der Wildberger Bürgermeister Ulrich Bünger wollte zur Rechtmäßigkeit eines möglichen Bürgerentscheids nichts sagen. Ostelsheim beispielsweise hatte auch nach Vertragsschluss einen Bürgerentscheid durchgeführt. Allerdings geschah dies auf Basis einer freiwilligen Entscheidung des dortigen Gemeinderats.
Wie ist der Zeitplan?
Aktuell befindet sich das Projekt in der Genehmigungsplanung. Mit einer Genehmigung rechnet Alterric 2026. Bis 2028 sollen die Anlagen gebaut werden und ein Jahr später in Betrieb gehen.
Und dann?
Alterric kann den Windpark weiterverkaufen. Sonst gebe es kein Geld von der Bank, erklärt Firmenvertreter Falk Burkhardt. Ein Verkauf sei aber nicht angestrebt. Alterric mache das nur in ganz seltenen Fällen. Die Anlage hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Für den Rückbau gibt die Firma eine Bürgschaft ab. Deren Höhe legt das Landratsamt fest. Auf dieses Geld hat Alterric keinen Zugriff – auch nicht im Fall einer Firmenpleite.