Vor allem bei Wildschweinen wird die Aujeszkyschen Krankheit immer wieder nachgewiesen. Bei nahezu allen Säugetieren verläuft die Infektion tödlich. Primaten und somit auch Menschen sind jedoch für das Virus nicht empfänglich. Foto: Fischer

Ein im Harmersbachtal erlegtes Tier ist mit der sogenannten Aujeszkyschen Krankheit infiziert gewesen. Den Befund bestätigte nun ein Referenzlabor. Für Menschen ungefährlich, verläuft die Erkrankung bei Hunden und Katzen jedoch stets tödlich.

Das mit der Aujeszkyschen Krankheit (AK) infizierte Wildtier war bereits Mitte August in Oberharmersbach erlegt worden. Das bestätigt das Veterinäramt am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung. Die Behörde hatte die Jägervereinigungen im Kreis am Dienstagabend in einer E-Mail informiert, die auch unserer Redaktion vorliegt.

 

„Da es der erste positive AK-Nachweis in der Ortenau ist, musste dieser zunächst am nationalen Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt werden“, heißt es in dem Schreiben, das schnell bei Tierhaltern im Netz die Runde machte. Demnach erhielt die Behörde am Montag den positiven Befund. Im Juni 2022 wurde in Emmendingen ein Wildschwein positiv auf AK untersucht (siehe Info).

Für den Menschen ist die Erkrankung zwar ungefährlich, kann laut Veterinäramt jedoch neben Hausschweinen auf weitere Tierarten wie Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen übertragen werden. Die auch als Pseudowut – die Symptome erinnern an die Tollwut – bezeichnete Krankheit ruft bei den Vierbeinern einen unstillbaren Juckreiz hervor und endet tödlich. Eine Impfung gibt es nicht.

Hunde sollten im Wald nur an der Leine geführt werden

Ansteckungen von Hunden und Katzen sind zwar selten, jedoch nicht völlig auszuschließen, informiert das Veterinäramt. „Besonders mit Blick auf Jagdhunde gilt es deshalb, den Kontakt mit Wildschweinen zu vermeiden und auf die Verfütterung von rohem Fleisch und rohen Innereien von Wildschweinen zu verzichten.“ Hunde sollten besonders im Wald an der Leine geführt werden, um direkten Kontakt mit Wildschweinen zu vermeiden. Die Behörde habe neben den Jägern auch die rund um den Erlegeort des infizierten Wildschweins gelegenen Gemeinden darüber informiert. Weitere Konsequenzen hat der Einzelbefund für die Ortenau zunächst nicht.

„Dieser positive Aujeszky-Befund eines Wildschweines hat keine Auswirkungen auf den Freiheitsstatus der Hausschweinebestände. Die Feststellung der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen ist – im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen und Hausrindern – weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch bewertet“, schreibt die Jägervereinigung Kehl-Achern als Reaktion auf den Befund auf ihrer Webseite. „Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar.“

Amt rechnet mit weiteren sporadischen Fällen

Das Land führt seit einigen Jahren ein Monitoringprogramm wegen der Afrikanischen Schweinepest durch, bei dem bei erlegtem Schwarzwild entnommene Blutproben auch auf die Aujeszkyschen Krankheit untersucht werden. Bis zum aktuellen Fall sind dem Ortenauer Veterinäramt dabei keine weiteren Fälle aus dem Kreis bekannt geworden. In anderen Gebieten Baden-Württembergs tritt die AK seit Jahren immer wieder mal auf. „Nach dem ersten Nachweis auch in der Ortenau ist damit zu rechnen, dass Erkrankungsfälle auch hier künftig sporadisch nachgewiesen werden“, so die Behörde.

Das „routinemäßige Schwarzwildmonitoring“ werde nun wie bisher fortgeführt. „Bei weiteren positiven Befunden werden Jägerschaft, Schweinehalter und betroffene Ämter informiert“, so das Veterinäramt.

Fälle in Emmendingen

Am 8. Juni 2022 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor den Nachweis der Aujeszkyschen Krankheit (AK) bei einem in Teningen im Landkreis Emmendingen erlegten Wildschwein. Zuvor war am 25. Mai 2022 bei gehaltenen Schweinen im Landkreis Emmendingen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – einer weiteren Tierseuche – festgestellt worden. Eine damals eingerichtete Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb umfasste auch Teile der Ortenau.