Es pressiert: Die Abbrucharbeiten auf dem Gelände des Industrie- und Gewerbeparks Zollernalb hätten längst vergeben sein sollen. Doch die Baustoff-Altlasten sind unklar.
Glück hat der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP), dass er mit Ernst Berger einen Fachmann in der Verbandsversammlung hat, der sich mit Baustoffen und Altlasten auskennt.
Dem Chef der Baufirma Berger dankte Verbandsvorsitzender Frank Schroft in der jüngsten Sitzung ausdrücklich dafür, dass er – in Schrofts Auftrag – an den Besprechungen zu den Bieterverträgen für den Rückbau von Gebäuden auf dem Gelände der früheren Zollernalb-Kaserne teilgenommen hatte. Denn die Materie ist schwierig.
Material wiederverwenden – aber nur das unbelastete
„Wir wollen so viele verwertbare Materialien aus den Rückbauten auf dem Gelände belassen und wieder einbauen, betonte Heike Bartenbach, Geschäftsführerin des Zweckverbands, denn schließlich sei eines der obersten Ziele, ökologisch möglichst schonend zu wirtschaften auf dem IIGP-Gelände. Jeder Kubikmeter Abbruchmaterial, der vor Ort wiederverwendet wird, muss schließlich nicht durch die Gegend gefahren werden.
Auf Abbruchgeländen kommen meist Schadstoffe zu Tage
Allerdings ist – das Phänomen ist von unzähligen Abriss-Geländen bekannt – nicht jedes Abbruchmaterial unbelastet und damit geeignet, wiederverwendet zu werden. Für die Gebäude, deren Abriss geplant ist, gilt das potenziell auch: Sie stammen aus den 1960er-Jahren, und „bei Bauwerken, die vor 1990 errichtet wurden, ist grundsätzlich mit einem erhöhten Schadstoffpotenzial zu rechnen“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Zwar sind vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem Zweckverband und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zwischen 2019 und 2021 Gutachten zur Bausubstanz und zu Schadstoffen in Gebäuden erstellt worden, doch vollständig sind sie nicht und beinhalten zudem keine ausreichenden Beprobungen und Beprobungsergebnisse.
Die Asbestbestimmungen waren veraltet
Außerdem sei 2019 noch nach veralteten Asbestbestimmungen beprobt worden, und die damaligen Belastungsklassen des Bodenaushubs entsprechen nicht der aktuellen Ersatzbaustoff-Verordnung für den Umgang mit Böden und Baustoffmassen, wie der Verband erklärt. Die Folge: Das Schadstoffgutachten ist lückenhaft und das Nachtragsrisiko hoch. Deshalb wird Ersteres derzeit überarbeitet und ergänzt. Was wiederum zur Folge hat, dass das bereits erstellte Leistungsverzeichnis angepasst werden muss. Im Klartext: Auf die Abbruchfirma kommen mehr Arbeiten zu, als nach bisheriger Planung. Die Preise ändern sich damit wohl auch.
Für die Firma, die der Zweckverband 2023 mit der Ausschreibung beauftragt hatte – die EPEA GmbH – heißt das: Alles auf Anfang. Sie muss den Rückbau erneut ausschreiben – mit einer Frist von nur zwei Kalenderwochen, da dem Bieterfeld die Randbedingungen ja bereits bekannt seien.
Erst Anfang Dezember sind die Bedingungen klar
Nun drängt aber die Zeit: Das neue Schadstoffkataster liegt erst Anfang Dezember vor, und erst dann steht fest, was genau die Abbruchfirma, die den Zuschlag bekommt, zu leisten hat. Weil die Arbeiten aber im Winter beginnen müssen – Grund ist der Artenschutz – und bis September 2026 abgeschlossen sein müssen, hat die Verbandsversammlung die Verwaltung des Zweckverbands ermächtigt, die Rückbauarbeiten nach einem erneuten, verkürzten, Vergabeverfahren an den geeigneten Bieter zu vergeben.
Dass alles zeitnah geklappt hat, ist laut Frank Schroft auch der Expertise von Ernst Berger zu verdanken: „Er hat die Knackpunkte erkannt“, betonte Schroft in der Sitzung.