Das Grundwasser muss garantiert sauber bleiben. Das war die zentrale Forderung, die zur Änderung im Text des Bebauungsplanes für den Industrie- und Gewerbepark Zollernalb geführt hat. Foto: Kästle

Dass auf Wasserschutz und Umwelt geachtet wird, zeigt der Fall des Interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks Zollernalb. Er hat sogar die Anwälte erneut beschäftigt.

Noch einmal öffentlich auslegen muss der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP) den Bebauungsplan für das 41,7 Hektar große Plangebiet, der in Rekordzeit, wie Verbandsvorsitzender Frank Schroft betonte, erstellt worden war.

 

Der Grund: Das Regierungspräsidium Tübingen, das Landratsamt Zollernalbkreis und die Albstadtwerke hatten Gesprächsbedarf in Sachen Grundwasserschutz, wie Fachanwalt Thomas Burmeister in der jüngsten Verbandsversammlung erklärt hat. Sie hätten angemahnt, erst zu klären, wie es sich mit wassergefährdenden Stoffen in jenen Betrieben verhält, die sich dort ansiedeln.

Industrieflächen gibt es sonst kaum noch

Die Forderung stellte sich als Gratwanderung heraus, denn es dürfe nicht so weit gehen, dass sich am Ende keine Industrie mehr ansiedeln könne, so Burmeister. Der IIGP bietet bekanntlich die größte und fast einzige Industriefläche, die im Zollernalbkreis vorhanden ist.

In „intensiver Zusammenarbeit“ mit der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt und dem Anwalt der Albstadtwerke hat Burmeister nun eine Formulierung ausgetüftelt, die dem Wasserschutzgebiet Rechnung trägt, aber den Kreis potenzieller Ansiedlungen nicht über Gebühr einengt. „Unzulässig sind Gewerbebetriebe, die wassergefährdende Stoffe herstellen, verarbeiten sowie zum Handel und/oder weiteren Transport umschlagen oder lagern. Auch sind Gewerbebetriebe unzulässig, bei denen wassergefährdende Stoffe auf Grund der vorgehaltenen und genutzten Mengen einen zentralen Bestandteil ihres Betätigungsfelds (Geschäftsbetriebes) darstellen“ heißt es nun im Bebauungsplanentwurf.

In den Boden darf nichts kommen

Weiter wird klargestellt, dass „ausnahmsweise“ Gewerbebetriebe zulässig seien, „bei denen der Umschlag, die Lagerung und Nutzung wassergefährdender Stoffe in geringem Umfang für den Betriebsablauf erforderlich sind“. Dabei müsse sichergestellt sein, dass „sowohl im Regelbetrieb als auch im Falle einer Havarie wassergefährdende Stoffe nicht in den Boden und damit ins Grundwasser gelangen können“. Dafür seien erhöhte technische Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen.

Weitere Ökopunkte sind nötig

Weil die Naturschutzbehörde die im Umweltbericht genannte Maßnahme „Bewaldung durch Sukzession“ nicht anerkannt hatte, ist nun eine zusätzliche forstliche Ausgleichsfläche auf einem 1700 Quadratmeter großen Flurstück bei Unterdigisheim nötig – ebenso wie das Einbringen zusätzlicher Ökopunkte.

Ein Teil der Fläche muss gerodet werden

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften sind nun seit Mittwoch, 19. November, bis zum 3. Dezember während der Dienstzeiten im Rathaus Meßstetten einsehbar und werden zusätzlich im Internet veröffentlicht, das hat die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Außerdem haben die Mitglieder aus Meßstetten, Albstadt, Balingen, Nusplingen und Obernheim die Verwaltung ermächtigt, die Ökokonto-Maßnahmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst festzulegen, und sie beauftragt, einen Antrag auf Waldumwandlungserklärung zu stellen, und zwar für Waldflächen im Plangebiet im Umfang von 54 946 Quadratmetern.

Sie müssen zur Erschließung künftiger Baufelder gerodet werden. Waldflächen im Umfang von 91 008 Quadratmetern, ebenfalls auf der Zweckverbandsfläche, können hingegen erhalten und aufgewertet werden. Zudem ist das Aufforsten einer 1,2 Hektar großen Fläche möglich.

Wie geht es weiter?

Der Bebauungsplan
ist am Freitag, 19. Dezember, Thema im Gemeinderat Meßstetten und soll dort als Satzung beschlossen werden. Da der Vorentwurf erst am 13. Mai 2022 gebilligt worden war, handelt es sich um ein ungewöhnlich schnelles Bebauungsplanverfahren.