Die Windpocken breiten sich aktuell auch in Schulen und Kindergärten im Kreis aus. Foto: Afaq - Adobe Stock

Im Kreis Rottweil breiten sich die Windpocken aus. Die Mehrzahl der Betroffenen sei ungeimpft, sagt das Gesundheitsamt und klärt zu möglichen Folgen, Schutzmaßnahmen und Besuchsverboten auf.

Die Anzahl der an Windpocken Erkrankten stieg zuletzt deutlich an, meldet das Gesundheitsamt. Der Grund: gar keiner oder kein ausreichender Impfschutz. Für Betroffene, meist Kinder, und deren Familien habe das nicht nur gesundheitliche Auswirkungen. Denn Schulen, Kindergärten oder bestimmte Arbeitsplätze sind tabu, wenn jemand in der Familie die Windpocken hat.

 

Rund 97 Prozent der erkrankten Personen, so teilt das Gesundheitsamt Rottweil mit, sind entweder ungeimpft oder nicht ausreichend immunisiert, haben also die nötigen Auffrischungsimpfungen versäumt. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr breiten sich die Fälle schnell aus und haben bereits mehrere Schulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten im Landkreis erreicht. Die Behörde klärt nun zu verschiedenen Fragen auf.

Was sind Windpocken und wie verbreiten sie sich?

Windpocken werden durch das hochansteckende Varizella-Zoster-Virus verursacht, dass zur Familie der Herpesviren gehört. Die Krankheit äußert sich durch einen juckenden Hautausschlag, typisch sind die mit Flüssigkeitsgefüllten Bläschen. Häufig gehören Fieber und ein allgemeines Krankheitsgefühl zum Krankheitsbild.

Hohe Ansteckungsgefahr

Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion, etwa beim Husten, Niesen oder Sprechen, aber auch durch Schmierinfektion. Bereits der Kontakt mit einem Erkrankten führt in neun von zehn Fällen zur Ansteckung, wenn man nicht durch Impfung oder Vorerkrankung immun ist.

Wer ist betroffen und welche Maßnahmen gelten?

Besonders Kinder, ungeimpfte Erwachsene sowie Schwangere und Neugeborene sind gefährdet. Erkrankten Personen ist es verboten, in Schulen, Kindergärten oder bestimmten Arbeitsplätze zu betreten, bis die letzten Bläschen eingetrocknet sind. Das dauert– in der Regel etwa eine Woche.

19 Tage Besuchsverbot

Für nicht immunisierte Kontaktpersonen, gilt ein 19-tägiges Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen, also Kindergärten, Kitas sowie Alten- oder Pflegeheime – auch wenn sie nicht erkranken.

Warum sind Windpocken gefährlich?

Obwohl Windpocken in den meisten Fällen harmlos verlaufen, können sie insbesondere bei Erwachsenen oder gefährdeten Personengruppen schwerwiegende Komplikationen verursachen. Dazu gehören unter anderem Lungenentzündungen.

Gefährlich für Schwangere

Besonders gefährlich kann eine Infektion für Schwangere sein, denn Windpocken können Fehlbildungen bei ungeborenen Kindern verursachen. Bei Neugeborenen besteht ebenfalls das Risiko, dass sie durch Windpocken schwer erkranken. Das Virus bleibt nach einer Erkrankung lebenslang im Körper und kann später, im fortgeschrittenen Alter, zu einer Gürtelrose führen.

Wie kann ich mich schützen?

Seit über 20 Jahren steht eine wirksame und gut verträgliche Impfung gegen Windpocken zur Verfügung, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. Das Gesundheitsamt rät dringend, dass ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kinder, Jugendliche und Erwachsene die fehlenden Impfungen nachholen. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wer Fragen zum Thema Impfschutz hat, sollte sich laut Gesundheitsamt an Kinder- oder Hausarztpraxen vor Ort wenden. Eine rechtzeitige Impfung schütze nicht nur die eigene Gesundheit, sondern reduziere auch die Verbreitung des Virus und schütze so die Gemeinschaft. „Windpocken bleiben eine häufige Kinderkrankheit, doch das Risiko sinkt durch eine hohe Impfquote ganz erheblich“, wird betont.