In einer Verhandlungspause berät sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger. Foto: Timo Beyer

Ein 23-Jähriger hat in Pfalzgrafenweiler einen schwunghaften Drogenhandel aufgezogen. Dass er dabei immer wieder gewalttätig wurde, wird ihm nun zum Verhängnis.

Das ging nach hinten los: Ein Drogenhändler ließ offenbar einen seiner Kunden in Pfalzgrafenweiler verprügeln. Zuvor sollen sich beide Männer gestritten habe. Doch der Drogenkäufer ließ sich die Attacke nicht gefallen und marschierte zum örtlichen Polizeiposten und erstattete Anzeige.

 

Die Beamten durchsuchten daraufhin die Wohnung und den Keller des Dealers. Dort entdeckten sie rund ein halbes Kilogramm Marihuana, mehrere illegale Böller und eine Schreckschusspistole. „Ein aufgesetzter Schuss mit so einer Waffe ist tödlich“, erklärte ein Polizeibeamter vor dem Amtsgericht Freudenstadt, wo der Fall nun verhandelt wurde.

Bei der Verhandlung nicht dabei: Der unzufriedene Kunde, der den Fall erst ins Rollen gebracht hatte. So war dann auch seine Behauptung, der Angeklagte habe ihn von einem Komplizen verprügeln lassen, nicht Gegenstand der Verhandlung.

Mit gezücktem Springmesser

Doch auch so wurde deutlich, dass der 23-jährige Drogendealer einen Hang zur Gewalt hat. Denn neben dem Besitz und Verkauf des Marihuanas wurden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt. So stürmte er im März 2025 am Rand einer privaten Geburtstagsfeier mit gezücktem Springmesser auf einen der Feiernden zu – konnte allerdings noch aufgehalten werden. Auch bedrohte er im März dieses Jahres eine weitere Person sowie deren Familie. Dabei unterstrich er seine Drohung mit einen Teleskopschlagstock.

Beide Taten räumte der Angeklagte im Laufe der Verhandlung ein. Zudem war er bereits im vergangenen Jahr wegen einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Kein dicker Fisch im Drogenhandel

Vor Gericht berichtete der 23-Jährige, dass er alkohol- und drogenabhängig sei. Nach einem möglichen Aggressionsproblem gefragt, berichtete der Angeklagte, er sei nur aggressiv, wenn er nicht konsumiere oder wenn er zu viel getrunken habe. „Also wenn Sie konsumiert haben, und wenn Sie nicht konsumiert haben“, fasste die vorsitzende Richterin trocken zusammen.

Doch ein dicker Fisch im Drogenhandel war der Angeklagte offenbar nicht. So konnte ihm neben dem Besitz der Drogen nur zur Last gelegt werden, dass er an eine ganze Reihe lokaler Konsumenten jeweils Kleinstmengen verkauft hatte – meist zwischen drei und fünf Gramm pro Transaktion.

Auch bezüglich dieses Tatvorwurfs war der Angeklagte geständig und nannte sogar die Namen einiger seiner Kunden. Da er dabei aber nur die Vornamen nannte – die Nachnamen wusste er angeblich nicht – dürfte das kaum für einen seiner Kunden ein juristisches Nachspiel haben. Für die Behörden wären sowieso eher die Namen der Lieferanten, die den Kleindealer mit Nachschub versorgt haben, interessant gewesen.

Angst vor den Lieferanten

Doch die Identität dieser Hintermänner wollte der 23-Jährige nicht preisgeben. Dabei hätte er mit einer solchen Aussage wahrscheinlich seine Strafe deutlich reduzieren können. Es ist also zu vermuten, dass der Angeklagte größere Angst vor seinen Geschäftspartner hatte als vor einer Gefängnisstrafe.

Und so wandert der 23-Jährige nun hinter Gitter. Unter anderem wegen des Handeltreibens mit Cannabis, dem Besitz einer nicht unerheblichen Menge Cannabis und einer versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hinzu kommt eine zweimonatige Haftstrafe wegen Bedrohung. Konkret heißt das: Er muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.