Ein junger Mann betrügt mehrere Personen über Verkaufsplattformen im Internet. Im Gericht gibt er unter Tränen Einblick in ein Leben, das von der Spielsucht bestimmt wird.
Ein Internetnutzer sieht auf einem Verkaufsportal eine Playstation 5. Der Preis ist gut, er fragt beim Verkäufer an, ob das Gerät noch verfügbar ist. Das Gerät ist noch da, man wird sich handelseinig, der Käufer überweist den Kaufpreis. Doch dann kommt das Gerät nicht, wird nicht verschickt. Der Verkäufer flüchtet sich in Ausreden, irgendwann ist er nicht mehr erreichbar. Sein Konto ist gelöscht, der Käufer bekommt eine Warnung, dass es sich um einen Betrug handeln könnte. Es zeigt sich: Der Verkäufer hatte nie vor zu liefern. Schließlich erstattet der Käufer Anzeige.
Der Verkäufer, ein junger Mann, 24 Jahre alt, aus der Nagolder Umgebung, saß nun wegen sechs Betrugsfällen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Nagold. Viermal „verkaufte“ er eine Playstation 5 für Preise zwischen 220 und 280 Euro. Alle Käufer bezahlten, einer zumindest anteilig.
Zwei weitere Geschädigte waren mit dem Angeklagten über ein iPhone14ProMax für 250 Euro und ein Macbook Pro M1 für 300 Euro handelseinig geworden. Von November bis April zogen sich die Taten. Insgesamt betrog er so sechs Kunden um rund 1500 Euro.
„Ich dachte, ich hätte es unter Kontrolle“
„Was er gesagt hat, stimmt alles“, erklärte der Angeklagte, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte. Er sei spielsüchtig und nach einigen Jahren wieder rückfällig geworden. „Ich dachte, ich hätte es unter Kontrolle.“
Was er getan habe, sei dumm gewesen, es tue ihm leid. „Es ist unglaublich, was die Spielsucht mit einem Menschen macht“, schilderte er. Er war stabil, hatte eine Arbeit, eine Beziehung und sich fürs Fußball angemeldet. Doch dort war er wegen eines körperlichen Makels jedoch ausgelacht worden, dann ging er nicht mehr hin. Im Gericht bricht er in Tränen aus.
„Warum? Ich bin doch spielfrei gewesen, ich war glücklich, ich hab gearbeitet“, sagte er unter Tränen aus, sichtlich verzweifelt. „Wenn man da einmal einen großen Gewinn hat, dann glaubt man, da kommt immer mehr, aber das ist nicht so“, schildert er das Gefühl, das ihn in die Sucht führte.
Dabei ist es nicht das erste Mal, dass er übers Internet betrog, die Masche wandte er schon in der Vergangenheit an. Richter Link liest seine Vorstrafen vor. Verwarnung, Arrest, Geldstrafe, schließlich Bewährung. Die wurde widerrufen, nachdem die Auflagen nicht eingehalten wurden, der junge Mann musste zehn Monate in Haft.
„Wie soll es jetzt mit Ihnen weitergehen?“ fragte Richter Link den Angeklagten. Der junge Mann berichtete, eine Woche vor der Verhandlung per E-Mail mit der Suchtberatung Kontakt aufgenommen zu haben. Er wolle wieder arbeiten und auf jeden Fall den Schaden wiedergutmachen – „zu 100 Prozent“.
Richter lässt keine Bewährung zu
Das Urteil lautete schließlich 15 Monate Haft ohne Bewährung. Richter Link erläuterte, dass er eine schlechte Sozialprognose sehe. So habe sich der Angeklagte nicht ernsthaft um Hilfe bei seiner Sucht bemüht. Eine E-Mail, das sehe aus wie eine „faule Ausrede.“ Er hatte genügend Zeit, um „wesentlich mehr“ zu tun. Auch waren seine Taten geplant. Positiv rechnete er ihm an, dass er direkt gestanden und alles offengelegt habe.
Doch er meinte auch: Sollte der Angeklagte in Berufung gehen, würden weitere Monate bis zur Verhandlung vergehen. Vielleicht könne er dann beim Landgericht mehr vorweisen.