Ein Räuber überfiel zwei Tankstellen mit einer Schusswaffe. Nun könnte er geschnappt sein. Foto: © Konstantin Savusia - stock.adobe.com

Innerhalb eines Monats schlug ein Räuber drei Mal im Kreis Calw zu. Jedes Mal traf es Tankstellen; in zwei Fällen hatte der Täter eine Schusswaffe, in einem ein Küchenmesser dabei. Nun wurde ein Verdächtiger verhaftet – doch der befindet sich bereits wieder auf freiem Fuß. Wir erklären, warum das so ist.

Erst Nagold, dann Altensteig, schließlich Bad Wildbad: Zwischen Ende September und Ende Oktober hat ein Tankstellen-Räuber im Kreis Calw sein Unwesen getrieben.

 

Der Ablauf der Taten ähnelte sich jedes Mal. Der Mann betrat die jeweiligen Tankstellen, drohte mit einer Waffe – in Nagold und Altensteig mit einer Schusswaffe, in Bad Wildbad mit einem Küchenmesser – und forderte Geld.

Übereinstimmungen bei Größe, Alter und sogar Kleidung

In allen drei Fällen packte er das Geld in eine mitgebrachte Tasche und flüchtete danach zu Fuß. Die Beute belief sich in zwei Fällen auf einen dreistelligen, in einem Fall auf einen niedrigen vierstelligen Betrag.

Alle drei Taten ereigneten sich zwischen 21 und 22 Uhr; die erste am 29. September in Nagold, die zweite am 16. Oktober in Altensteig, die dritte am 30. Oktober in Bad Wildbad.

Bei der Täterbeschreibung gab es jedes mal Übereinstimmungen bei Größe, Alter und sogar Kleidung. Kaum verwunderlich, dass die Polizei von Anfang an einen Zusammenhang vermutete.

Polizeihubschrauber im Einsatz

Die Fahndungsmaßnahmen unmittelbar nach den Taten verliefen jedoch stets ergebnislos – trotz des Einsatzes von mehreren Streifenwagen und sogar eines Polizeihubschraubers.

Das Treiben dieses Tankstellen-Räubers könnte nun allerdings beendet sein.

Wie die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Pforzheim am späten Mittwochvormittag in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, sei nun ein Tatverdächtiger gefasst worden.

In Wohnung Beweise gefunden

„Im Zuge der Ermittlungen konnte der Tatverdächtige am 2. Dezember im Landkreis Freudenstadt festgenommen werden“, heißt es darin. Der junge Mann mache bislang keine Angaben zur Sache. Bei einer Wohnungsdurchsuchung seien aber Beweismittel aufgefunden wurden.

„Der 18-jährige deutsche Staatsbürger wurde am 3. Dezember dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Rottweil vorgeführt“, berichten die Behörden. Ein Haftbefehl sei dabei zwar erlassen, allerdings im Anschluss unter Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt worden. Der Verdächtige befindet sich also auf freiem Fuß.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Hintergrund: Um einen Verdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen, bedarf es gewisser Voraussetzungen. Neben eines dringenden Verdachtes muss einerseits die Straftat schwer genug sein, andererseits müssen Haftgründe vorliegen – also beispielsweise die Gefahr gegeben sein, dass der Verdächtige, wenn er auf freien Fuß gesetzt wird, flieht.

Darüber hinaus, so erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Frank Grundke, auf Anfrage unserer Redaktion, gelte auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Kommen mildere Maßnahmen als die Untersuchungshaft in Betracht, so seien diese vorzuziehen. Mildere Maßnahmen seien etwa bestimmte Auflagen, unter denen ein Verdächtiger wieder freikommt. Darunter fällt beispielsweise die Anordnung, sich regelmäßig zu melden.