Die Ansicht entstand im April zwischen Grosselfingen und Weilheim, Blickrichtung Grosselfingen. Von hier hat man die Perfekte Sicht auf die künftigen Windkraftstandorte, die das Landschaftsbild verändern werden. Foto: Kauffmann

Sieben Windkraftanlagen sollen auf den Gemarkungen Rangendingen und Grosselfingen entstehen. Bevor sie gebaut werden, müssen zahlreiche Gutachten und Untersuchungen durchgeführt werden – ein Überblick.

Nachdem der Landtag im Februar 2023 die Flächenziele für den Ausbau von Wind- und Freiflächenphotovoltaik mit den Stimmen von Grünen und CDU mehrheitlich beschlossen hatte, ging das Projekt an die nächste ausführende Instanz, an die Regionalverbände. Der Regionalverband Neckar-Alb hat die Arbeiten am Regionalplan, der die Flächen für Wind- und Sonnenenergie verzeichnet, derzeit nicht abgeschlossen. Anvisiert ist dafür jedoch der Zeitraum bis Herbst dieses Jahres – und dem Vernehmen nach wird an den bislang vorgesehenen Flächen nicht mehr viel gerüttelt.

 

Wind wir zwölf Monaten gemessen

Doch selbst, wenn die Flächen verwaltungstechnisch ausgeschrieben sind, bedeutet dies nicht, dass darauf zwingend Industrieanlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms errichtet werden. Zunächst steht bei Windkraftanlagen die Frage im Fokus, ob genügend Wind weht. Wie bei der Gemeinderatssitzung in Rangendingen von Anfang März und auch bei der Info-Veranstaltung in Grosselfingen vom Dienstag vergangener Woche deutlich geworden ist, ist dies ein langer Prozess: Zwölf Monate wird mit einem Messgerät der Wind in einer Höhe von bis zu 200 Metern gemessen. Dieses Gerät sendet einen unsichtbaren Strahl in die Luft und sammelt Daten.

Akustische Daten über Fledermäuse werden gesammelt

Darüber hinaus müssen etliche Vorschriften berücksichtigt werden. Dabei geht es insbesondere um das Bundesimmissionsschutz-Gesetz, das Schallentwicklung und Schattenwurf berücksichtigt. Zudem geht es um Prüfungen hinsichtlich des Artenschutzes. Wie bei der Info-Veranstaltung deutlich geworden ist, sind die Untersuchungen zum Artenschutz nicht vollständig abgeschlossen. Dabei werde zum Beispiel geprüft, ob Fledermäuse oder Vögel durch die Windkraftanlagen gefährdet werden.

Die Stadtwerke Stuttgart argumentieren im Hinblick auf den großen Aufwand, der betrieben wird, um die Tiere zu schützen – diese „regieren empfindlich gegenüber Windenergieanlagen“, heißt es dazu. Erfasst werden daher zum Beispiel akustische Daten, die das Flugverhalten von Fledermäusen samt Zeitpunkten enthalten. Die Betriebszeiten der Windenergieanlagen sollen dem entsprechend angepasst werden.

Keine Windräder in der Nähe der Burg Hohenzollern

In Betracht gezogen wird auch der Landschafts- und Denkmalschutz. Eine Besonderheit daraus ergibt sich für den Bereich rund um die Burg Hohenzollern.

Bei dem Wahrzeichen von nationalem Rang dürfen keine Windräder gebaut werden, denn sie würden die weltweit berühmte Ansicht stören – so erkennt das Gesetz die Windkraftanlagen unter Umständen auch als optische Störfaktoren an. Dies trifft ganz offensichtlich aber nicht auf die Bereiche zu, für die Uhl Windkraft und die Stadtwerke Stuttgart Anlagen derzeit planen.

An höchster Stelle sind die Anlagen 260 Meter hoch

Mit ihren Ausmaßen würden die Windkraftanlagen die Ansicht der Burg Hohenzollern durchaus einschränken: Sie sollen, steht einer der Rotoren nach oben hin senkrecht, eine Höhe von etwas mehr als 260 Metern haben (Nabenhöhe: etwa 180 Meter). Zum Vergleich: Der Testturm in Rottweil ist rund 230 Meter hoch. Auch wenn es sich bei den Windkraftanlagen nicht um ein Bauwerk von der Beschaffenheit eines Rottweiler Testturms handelt, werden sie das Landschaftsbild nachhaltig verändern. Auch das ist bei der Info-Veranstaltung in Grosselfingen deutlich geworden.