Auch Grenzach-Wyhlen bleibt von der allgemeinen Entwicklung nicht verschont, wie sich nun in der Scheffelstraße zeigt.
Im Gebäude der früheren Spielothek „Flair“ am Grenzacher Bahnhof soll eine Shisha-Bar mit Restaurant eröffnen. Hinzukommen soll eine Veranda in offener Stahl-Glaskonstruktion als überdachter Außenbereich. Die dafür nötige Überschreitung der Baugrenze sieht die Gemeindeverwaltung als unproblematisch an – auch im Sinne der Gleichbehandlung mit der Nachbarschaft.
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat den entsprechenden Nutzungsänderungsantrag in seiner jüngsten Sitzung entgegen dem Verwaltungsvorschlag jedoch mit sechs zu fünf Stimmen knapp abgelehnt. Denn aus dem Gremium kam einige Kritik an dem Vorhaben.
Räte üben Kritik
Carola Lambelet (FW) fand es zwar „schön, dass in die Fassade investiert wurde“. Beim Thema Shisha-Bars komme bei ihr aber „keine Freude“ auf. dass der Eigner zudem „einfach so“ drei Bäume vor dem Gebäude gefällt habe, könne sie überdies nicht gutheißen.
„Ich hätte mir da auch eine andere Nutzung als eine Shisha-Bar gewünscht“, griff Bürgermeister Tobias Benz den Ball auf. Auch die CDU-Fraktion sei damit „nicht ganz glücklich“, hielt Claudia Grether fest. Marianne Müller (SPD) zog bei diesem Stichwort die Augenbrauen hoch: „Eine Shisha-Bar – ja, gut“, winkte sie ab.
„Wir sollten lästig werden“
Etwas differenzierter blickte Ralf Blubacher (FDP) auf das vorliegende Projekt. Das zuletzt sehr unansehnliche Gebäude sei nun schön gemacht, attestierte er. Und zumindest einer der drei gefällten Bäume sei „einfach nur tot gewesen“. Die anderen beiden hätten seiner Ansicht nach – Blubacher ist Gärtner von Beruf – aber ruhig stehenbleiben können.
Aaron Gössler (Grüne) hakte hier ein und beharrte darauf, vom Bauherrn Ersatzpflanzungen einzufordern. Außerdem müssten Entsiegelungsmaßnahmen vorgenommen werden, sagte er. „Wir sind von unseren Bürgern gewählt worden“, murmelte Peter Weber (FW), der dem Antrag seine Zustimmung verweigerte. „Wir sollten lästig werden – mir ist das egal“, legte Ralf Blubacher mit scharfem Ton nach. Trotz des negativen Abstimmungsergebnisses geht Bürgermeister Benz davon aus, dass das Landratsamt am Ende sein Plazet erteilen könnte.
Als seitens des Gremiums noch die Frage nach Spielautomaten aufkam, verwies der Rathauschef darauf, dass es sich bei dem geplanten Gastrobetrieb um keine Spielothek im rechtlichen Sinne handle. Aktuell ist es in Deutschland gesetzlich dergestalt geregelt, dass in einer Gaststätte maximal zwei Geldspielautomaten betrieben werden dürfen (bis vor wenigen Jahren noch waren es sogar deren drei).
Benz erwartet Zustimmung der Baurechtsbehörde
Manch findiger Betreiber richte dann eben einfach zwei benachbarte Betriebe ein und könne so dann zwei Geldspielautomaten pro Gaststätte aufstellen, meinte Benz mit Blickrichtung Scheffelstraße. Die Gemeinde werde aber ein sehr genaues Auge darauf haben, dass diese beiden Betriebe nicht von einer einzigen Stelle aus geführt würden.
Ähnliches Projekt in Wyhlen
Im Haus Gartenstraße 5 soll übrigens auch eine Gaststätte (ohne Speisenzubereitung) eingerichtet werden. Bisher ist dort eine Bürofläche. Für diese Nutzungsänderung war keine Zustimmung des Ausschusses nötig, so dass Benz das Vorhaben nur kurz kommentierte: „Rein rechtlich ist leider kein Einvernehmen des Gemeinderats erforderlich, obwohl man jetzt schon ahnen kann, was das dann wird. Da braucht man nicht viel Fantasie.“