Der Dormettinger Gemeinderat hat eine Senkung der Hebesätze beschlossen: Die Grundsteuer A sinkt von 400 auf 380, die Grundsteuer B von 310 auf 280.
In der jüngsten Sitzung setzte der Dormettinger Gemeinderat die gesetzliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 um.
Das Gericht hatte das derzeitige System der Besteuerung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und somit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.
Der Landtag von Baden-Württemberg erarbeitete daraufhin ein neues Grundsteuergesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Darin wird an die Kommunen appelliert, die Sätze „aufkommensneutral“ anzupassen, sie sollen keinen Reibach machen und die Steuerzahler nicht zusätzlich belasteten – woran sich Dormettingen auch hält.
„Unter den neuen Vorgaben von außen“, wie Bürgermeister Anton Müller betonte.
Wie sieht die Umsetzung konkret aus? Am Donnerstagabend wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von 400 von Hundert auf 380 von Hundert und den der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute private und betriebliche Grundstücke) von 310 von Hundert auf 280 von Hundert zu senken.
„Wir gehen mehr als fair mit der Bevölkerung um“, meinte Müller. Ihm war aber die Feststellung wichtig, dass es für die Aufkommensneutralität keine rechtliche Verpflichtung gebe. Denn es dürfe nicht vergessen werden, dass die Grundsteuer für die Gemeinde eine wesentliche Einnahmequelle sei, die die Finanzierung von vielen kommunalen Aufgaben gewährleiste. Die „neue“ Grundsteuer B spült rund 148 470 Euro in die Kasse, die „neue“ Grundsteuer A 4537 Euro.
Die Aufkommensneutralität bezieht sich zudem ausschließlich auf die Perspektive der Kommune und nicht auf die des jeweiligen Steuerzahlers. Es sei aber, so die Einschätzung des Bürgermeisters, davon auszugehen, dass es bei „normalen Hausflächen“ keine allzu große Veränderungen geben werde, wohl aber dort, wo die Grundstücke sehr groß seien und es sich um unbebaute Grundstücke im bebaubaren Innerortsbereich handle.
Hebesatz bei der Gewerbesteuer bleibt bei 340 von Hundert
Grundsätzlich wäre im Jahr 2025 auch die Einführung einer Grundsteuer C mit einem erhöhten Hebesatz für unbebaute, aber „baureife“ Grundstücke möglich. Davon sah der Gemeinderat jedoch ab – und folge damit der Empfehlung, erst den Umstieg auf die aktualisierten Steuersätze A und B über die Bühne zu bringen. Die Erfahrungen mit den neuen Sätzen könnten dann Grundlage für die neue Grundsteuer C sein.
Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer bleibt bei 340 von Hundert. Eine Erhöhung erfolgte erst vor wenigen Jahren. „Ich sehe deshalb keine Notwendigkeit, daran zu rütteln“, befand der Rathaus-Chef. Die Gemeinderäte sahen es ebenso.