Die Verwaltung stellt den Räten die Vor- und Nachteile des Krematoriums vor. Sind sie von der Ansiedlung überzeugt, will die Gemeinde „aktiv in weitere Planungen“ gehen.
Derzeit gibt es in Kappel-Grafenhausen wohl kein Thema, das für größere Diskussionen sorgt, als das geplante Krematorium im Gewerbegebiet. Die Investoren sehen darin den idealen Standort für ihr „Haus des Abschieds“, auch die Gemeinde steht hinter den Plänen. Einige Einwohner kritisieren dieses Vorhaben jedoch, sammeln Unterschriften gegen den Bau und stellen das Projekt massiv in Frage (wir berichteten).
Am Montag, 23. März, soll sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen. Dabei geht es unter anderem um die Änderung des Bebauungsplans. Damit soll ein Startschuss gesetzt werden, um „damit aktiv in die weitere Planung“ einzusteigen, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Als Grundlage dient eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile, die das Krematorium laut Verwaltung mit sich bringen würde. Ein Überblick.
Das Vorhaben: Zur Erinnerung: Die Investorengruppe plant die Errichtung eines Krematoriums auf einem rund 3300 Quadratmeter großen Grundstück im Gewerbegebiet „Kleinoberfeld III“ in Grafenhausen. Es soll jedoch weniger als die Hälfte der Grundstücksfläche bebaut werden, die verbleibende Fläche ist als „Park der Ruhe“ vorgesehen – eine Gartenanlage, die Hinterbliebenen zur Verfügung stehen soll. Die geplante Anlage soll bis zu 4500 Körper pro Jahr einäschern, was bei rund 230 Arbeitstagen etwa 13 bis 19 Einäscherungen pro Tag entspricht, heißt es in den Sitzungsunterlagen.
Die Vorteile: Allem voran nennt die Gemeinde bei den Argumenten, die für das Krematorium sprechen, die stabilen Gewerbesteuereinnahmen. „Ein Krematorium ist ein krisensicherer Betrieb mit stabiler Auslastung“, heißt es in den Unterlagen. Zusätzlich erhalte die Gemeinde weitere Einnahmen durch Verwaltungsgebühren. Das bedeutet konkret: Pro Feuerbestattung muss die Verwaltung eine Genehmigung erteilen. Hierfür könnten Gebühren zwischen zehn und 35 Euro pro Einäscherung erhoben werden. Bei 4000 Einäscherungen pro Jahr entspricht dies 40 000 bis 140 000 Euro jährlich.
Ein weiterer Vorteil sind laut Gemeinde die hohen Überwachungsstandards beim Thema Immissionsschutz. Demnach unterliegen Krematorien strengen Vorgaben der Umweltbehörde. Das bestätigte bereits Janik Rottenecker, der mit seinem Vater Ralph das Projekt der Bestattergruppe initiiert hatte. Demnach arbeite die Einäscherungsanlage sauberer als ein Kamin, in dem Holz verbrannt wird. Auch die geringe Lärmbelastung hebt die Gemeinde hervor.
Weiter geht die Verwaltung auf städtebauliche Aspekte ein. Demnach füge sich das Gebäude in die Gewerbebebauung ein, werte das Areal auf und schränke andere Betriebe nicht ein. Auch das Landratsamt habe bereits grünes Licht gegeben. „Das Krematorium wird von regionalen Bestattern betrieben – nicht von anonymen Investoren. Es dient der Region und stärkt die Bestattungskultur vor Ort“, ist in den Sitzungsunterlagen zu lesen.
Die Nachteile: Bei den Argumenten gegen die Ansiedlung des Krematoriums stehen besonders die Bedenken der Nachbarbetriebe und der Bürgerschaft im Vordergrund. Demnach habe die angrenzende Fertighauswelt Anfang März mit einem Schreiben Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Das Unternehmen befürchte eine Beeinträchtigung des Ausstellungserlebnisses durch die unmittelbare Nähe zum „Ort der Trauer“. Auch das Sägewerk Ohnemus habe in einem Schreiben Bedenken geäußert. Demnach befürchte es eine psychische Belastung der Mitarbeiter durch die permanente Nähe zum Thema Tod sowie eine Beeinträchtigung der zukünftigen Entwicklung des Gewerbegebiets.
Ähnliche Themen bereiten auch einigen Einwohnern Bauchschmerzen. So wurde vor rund einer Woche eine Petition ins Leben gerufen, bei der Unterschriften gegen den Bau der Anlage gesammelt werden. Demnach könne ein Krematorium bei manchen Menschen Unbehagen auslösen – auch wenn „sachlich keine Gefährdung“ bestehe. Rund 340 Menschen haben sich Stand Montagnachmittag an der Aktion beteiligt. Auch das „Kostenrisiko für die Gemeinde“ wurde von einem Bürger kritisiert, der der Verwaltung einen anonymen Brief schrieb. Dieser fordert, dass sämtliche projektbezogenen Kosten (Planung, Gutachten, Verwaltungsaufwand, rechtliche Begleitung) vollständig vom Investor getragen werden müssen. Es dürfe kein finanzielles oder organisatorisches Risiko bei der Gemeinde verbleiben, ist in dem Brief zu lesen, der in den Sitzungsunterlagen in voller Länger hinterlegt ist. Hierzu betont die Gemeinde jedoch: „Nach bisherigem Stand ist geplant, dass der Investor sämtliche Verfahrenskosten trägt.“