In Deckung! Foto: Melanie Geitlinger

Hat man sie schon heimgesucht, also im Rahmen des Zensus? Und wenn, ja: Haben Sie die Tür geöffnet? Das ist zwar die Regel, aber keinesfalls selbstverständlich.
Im Jahr 1983 gab es gegen eine geplante groß angelegte Datenerhebung mächtig Gegenwind, der bis ins Bundesverfassungsgericht blies. Die obersten deutschen Richter gaben den Protestlern Recht, genauer: das »Recht auf informationelle Selbstbestimmung«. Vier Jahre dauerte es, bis es schließlich doch noch zur – dann anonymisierten – Volkszählung kam.
 
Heute ist auf den ersten Blick alles entspannter. Das Landratsamt, das für den Großteil des 2022er-Zensus in der Ortenau zuständig ist, berichtet nach den ersten zehn Tagen von einer grundsätzlich »auskunftswilligen« Bevölkerung. »Nur vereinzelt kommt es zu verbalen Ausfällen und Verweigerung der Auskunft«, sagt Ingrid Noé, Leiterin der Zensuserhebungsstelle im Kreis, und – ganz zuversichtlich – man sei guter Dinge, »unsichere Auskunftspflichtige überzeugen zu können«.
 
Dass das bei allen klappt, darf indes bezweifelt werden, wie beim zweiten Blick klar wird. In Lahr etwa hat sich rund um den mittlerweile berüchtigten Museumsplatz eine veritable Gegenbewegung formiert. Frei nach dem Motto: Ob Masken oder Zensus – Hauptsache verweigern. Das Mittel der Wahl, um samstäglich die Angst zu schüren, sind wahre Horrorgeschichten. Etwa die, wonach die Befragung nur dazu dient, Eigentum zu erfassen, das sich der Staat später einverleibt. Die dann Obdach- und Mittellosen würden einfach irgendwo zwangseinquartiert. Stimmt, ist ja schon nach dem Zensus 2011 passiert: Tausende spurlos verschwunden. Plötzlich. Einfach so. Mann, Mann, Mann...
 
Das Landratsamt sagt, hartnäckigen Zensus-Ablehnern drohen Strafen von mehreren Hundert Euro. Und was droht diesen Märchenerzählern?