Zwei Pistolen und zugehörige Munition stellte die Polizei in Calw bei einem Mann aus der Rockerszene sicher (Symbolfoto). Foto: Milan - stock.adobe.com

Erneut ist die Polizei in Calw gegen die Rockerszene vorgegangen. Diesmal wurde ein Mann verhaftet – wegen Waffenbesitzes. Dass ihn diese Tat in U-Haft bringt, hat Gründe.

Es ist der frühe Morgen des 30. Septembers, als ein Großaufgebot der Polizei in einer konzertierten Aktion an verschiedenen Stellen gleichzeitig zuschlägt.

 

Wohn- und Geschäftsräume von insgesamt 21 Personen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz werden durchsucht. Im Visier der Ermittler: Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC Nomads Bosporus Türkiye.

Durchsuchung in einem Spielcasino in Calw

Ein größerer Einsatz spielt sich in Weil der Stadt ab. In der Stadt Calw rückt die Polizei gleich zu zwei Objekten an. Das erklärte das Polizeipräsidium Ludwigsburg vor wenigen Wochen auf Nachfrage unserer Redaktion. Nun wurden die Ermittler erneut in der Hesse-Stadt tätig – und fündig.

Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Ludwigsburg am Donnerstagvormittag bekannt gaben, kam es bereits am Mittwoch, 3. Dezember, zu einer Durchsuchung in einem Spielcasino in Calw. Der Grund: Die Beamten vermuteten, dass hier Waffen versteckt sein könnten. Offenbar zu Recht.

Zwei scharfe Pistolen samt Munition

Die Ermittler fanden zwei scharfe Pistolen sowie zugehörige Munition. Diese gehören mutmaßlich einem 39-jährigen Mann, der bereits im September Ziel der polizeilichen Maßnahmen gewesen sei. Weitere Ermittlungen hatten den Verdacht gegen ihn erhärtet.

Der kroatische Staatsangehörige wurde festgenommen und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz von einem Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte, stehe der Verdacht auf einen Verstoß gegen Paragraf 52, Absatz 1, des Waffengesetzes gegen ihn im Raum. Eine Tat, auf die sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft stehen.

Keine Kleinigkeit also – und doch: Kamen manche Verdächtige nicht auch bei schwerwiegenderen Verbrechen teils wieder auf freien Fuß?

Grundsätzlich, so heißt es in Paragraf 112 der Strafprozessordnung, gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft. Einerseits muss die Straftat schwerwiegend genug sein, der Beschuldigte muss dringend verdächtig sein und – außer bei besonders schweren Straftaten – es muss ein Haftgrund bestehen.

Als Haftgründe gelten beispielsweise Fluchtgefahr oder die Gefahr, dass der Verdächtige Beweismittel vernichtet oder Zeugen unter Druck setzt.

„Es hängt immer stark vom Einzelfall ab“

Was genau im Fall des 39-Jährigen infrage kam, konnte auch der Polizeisprecher nicht beantworten.

Fest stehe aber: Es lasse sich nicht pauschal sagen, dass die Entscheidung zur Haft nur aufgrund des Deliktes oder der zu erwartenden Strafe falle. „Es hängt immer stark vom Einzelfall ab“, erklärte er. Und vom „Komplettpaket“ – also einer Kombination aus erfüllten Haftgründen, der Schwere des Deliktes, der Intensität des Tatverdachts und nicht zuletzt von der Person des Beschuldigten selbst.

Polizei geht verschiedenen Straftaten nach

Die aktuellen Ereignisse sind Teil eines bereits seit Monaten andauernden Ermittlungsverfahrens der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC Nomads Bosporus Türkiye.

Die Polizei geht dabei unter anderem verschiedenen Körperverletzungsdelikten sowie weiteren Straftaten nach, die mitunter auch innerhalb der Gruppierung begangen wurden.

Darüber hinaus wurden im September Waffen, Medikamente sowie Drogen in nicht geringer Menge beschlagnahmt.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.