Die Hoffnung, dass die Geschäfte weiterhin an Sonn- und Feiertagen öffnen können, ist vorerst zerschlagen.
Schlechte Nachrichten für Betreiber von Tante-M-Läden im süddeutschen Raum, darunter Christian Gebert, der drei solcher Verkaufsstellen in den Burladinger Ortsteilen Gauselfingen, Killer und Stetten unterhält.
Man hatte auf eine gesetzliche Regelung für eine 24-Öffnung gehofft. Am Donnerstag, 11. Dezember, sollte im Landesparlament über einen entsprechenden Gesetzesentwurf entschieden werden. Doch nun sieht alles anders aus.
Laut bestehendem Gesetz müssen „Verkaufsstellen“ in Baden-Württemberg grundsätzlich an Sonntagen geschlossen sein. Das gilt nach derzeitiger Rechtslage auch für voll automatisierte Verkaufsflächen ohne Verkaufspersonal (Tante-M-Läden), da sie ebenfalls unter den Begriff Verkaufsstellen fallen.
Gesetzentwurf steht nicht mehr auf der Tagesordnung
Vorgeschlagen war vom Wirtschaftsministerium, dass die Sonntagsöffnung für solche voll automatisierte und personalfreie Läden ermöglicht wird. So wäre insbesondere im ländlichen Raum eine zeitgemäße Nahversorgung geschaffen worden, ohne den Sonntagsschutz des Verkaufspersonals aufzugeben.
Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag nicht mehr auf der Tagesordnung, da ihn Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Kabinett gestoppt hat. „Das ist sehr bedauerlich, da die derzeitige Regelungslage nun nicht den sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird, um den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten“, so der CDU-Abgeordnete Manuel Hailfinger in einer Pressemitteilung.
Gebert: Existenz der Läden gefährdet
Genauso betroffen von der Nachricht dürften weitere Abgeordnete und Bürgermeister sein, die sich für eine Festschreibung der 24 Stunden eingesetzt hatten.
Gebert sagte vergangene Woche, stellvertretend für Kollegen, im Falle eines Sonntags-Verbots stehe die Existenz der Läden und damit die Nahversorgung in kleinen Ortschaften auf dem Spiel.