In Riedöschingen befinden sich sechs Kinder in der Notbetreuung. Hier trotzen drei davon dem aktuellen Regenwetter und haben auch im kleinen Kreis viel Spaß beim gemeinsamen Schaukeln und Toben. Foto: Hahn

Die Blumberger Kindertagesstätten öffnen ab Dienstag, 25. Mai, wieder für alle Kinder. Die Notbetreuung endet. Das teilte die Stadtverwaltung von Blumberg am Freitag mit.

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Blumberg - Bedingt ist diese Öffnung durch den Inzidenzstatus im Landkreis. Es gelten aber weiterhin die bekannten Hygieneregeln. Auch die Testpflicht bleibt bestehen.

Die Kindergärten in Blumberg befanden sich seit dem 26. April im Notbetreuungsmodus und unterliegen seit 10. Mai der Testpflicht. Mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen trat am 26. April die Bundesnotbremse in Kraft, welche für die Kindergärten und Kinderkrippen im Schwarzwald-Baar-Kreis die Schließung des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen bedeutete. Seither durfte lediglich eine Notbetreuung für Kinder, deren adäquate Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden konnte, angeboten werden.

Dank an die Familien

Die Einrichtungen wie auch die Kinder sind bereits an diese Form der Betreuung gewöhnt, die zuvor bereits von kurz vor Weihnachten bis Ende Februar zum Tragen kam. Auch wenn die Corona-Situation mit der Vereinbarung von Familie und Beruf, strengen Kontaktbeschränkungen und allen weiteren damit verbundenen Einschränkungen für alle Beteiligten eine herausfordernde Zeit ist, meistern die Familien in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen diese weitestgehend gut, wie aus den Gesprächen mit den einzelnen Leiterinnen zu erfahren ist.

Lena Bohnenstengel vom Sophie-Scholl-Kindergarten bringt es auf den Punkt und ist voll des Lobes für die Ausdauer und Geduld der Kinder und Eltern: "Von Herzen ein Danke an alle Familien, welche so gewissenhaft, respektvoll und verständnisvoll mit dem gesamten Team und mir umgehen – sei es auf die Notbetreuung speziell bezogen, die sich permanent verändernden Regelungen bezüglich der Pandemie oder im Allgemeinen auf den Wandel, welcher derzeit ansteht. Die Kinder, welche unseren Kindergarten besuchen, sind Helden!

Sie gehen unwahrscheinlich toll mit den Veränderungen im Haus um und sind unfassbar stark. Natürlich gab es in jedem Feld der Zusammenarbeit auch mal Spannungen und Missverständnisse, die durch eine offene und transparente Kommunikation, konstruktive Kritik und Verständnis jedoch geklärt werden konnten." In den meisten Einrichtungen ist die Zahl der während der Notbetreuung anwesenden Kinder etwa konstant geblieben. Einige Kindergärten – wie der in Epfenhofen, die Stadtzwerge oder der katholische Kindergarten Sankt Josef berichten von einer leicht gestiegenen Inanspruchnahme der Notbetreuung seit dem letzten Lockdown, andere hingegen – wie der Kindergarten Arche Noah in Riedböhringen – eher von einem schwachen Rückgang, der möglicherweise den hohen Fallzahlen der vergangenen Wochen in Blumberg und der damit verbundenen Sorge der Eltern geschuldet sein könnte.

Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen

Bereits vor Beginn der Testpflicht haben die Einrichtungen auf Empfehlung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Teststrategie zur frühzeitigen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten seit Ende April freiwillige Tests angeboten. Zunächst sorgte die Testung für viele Fragen und zum Teil auch Unsicherheiten bei den Eltern. Seit Einführung der Testpflicht habe sich die Lage aber entspannt, wie Daniela Rösch vom Hauptamt der Stadtverwaltung mitteilt. Durchgeführt werden die Tests bei den Kindern mit sogenannten Lolli-Tests: dafür müssen diese nur ein paar Sekunden an einem Stäbchen lutschen – was deutlich angenehmer ist als die sonst üblichen Abstriche in Nase und Rachen. Die Allgemeinverfügung zur Testpflicht gilt zunächst bis 6. Juni. Sie kann vorher außer Kraft treten, wenn die 7-Tage-Inzidenz schon früher an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Testungen auch darüber hinaus fortgeführt werden. Bei einem positiven Ergebniss muss der Test durch einen PCR-Test bestätigt werden. Erst wenn dieser ebenfalls positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt aktiv und entscheidet über die Quarantäne und weitere Maßnahmen.

Die Testpflicht in Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass alle Kinder und Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche per Schnelltest getestet werden, sofern sie die Einrichtung an mehr als drei Tagen pro Woche besuchen. Wer weniger anwesend ist, muss nur einmal wöchentlich einen Testnachweis erbringen. Als Testmethoden sind die Testung zu Hause mit unterschriebenem Nachweis der durchgeführten Selbsttestung, die Testung in der Einrichtung oder ein Testnachweis einer Schnellteststelle anerkannt.