Die Vorgaben für Träger von Erddeponien werden ab dem kommenden Jahr verschärft. Foto: Jens Büttner/dpa

Eigentlich strebten Bad Wildbad, Höfen und Enzklösterle eine gemeinsame Erddeponie an. Doch das Vorhaben ist nun vom Tisch – wegen zu hoher Auflagen, die ab kommendem Jahr gelten.

Bad Wildbad, Höfen und Enzklösterle haben in Sachen Erddeponie den Schlussstrich gezogen. Vor zwei Jahren war eine solche Einrichtung noch das angestrebte Ziel der drei Kommunen aus dem Oberen Enztal. Um die Aushübe bei größeren Baustellen zu entsorgen, standen schon damals weitere Wege an – etwa nach Simmersfeld. Das sollte sich ändern. Und die Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal hatte sogar schon Standorte im Blick. Die Bad Wildbader Stadtverwaltung schlug 2021 etwa einen Bereich auf Aichelberger Gemarkung, westlich von Hünerberg sowie einen Bereich auf Gemarkung Calmbach, östlicher Kälbling, vor.

 

Pflichten können nicht gestemmt werden

Warum sind weitere Überlegungen nun aber vom Tisch? Ganz klar: Die Bürokratie macht dem gemeinsamen Projekt einen Strich durch die Rechnung. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Die Auflagen bei Erddeponien werden ab kommendem Jahr zu hoch und die Pflichten für viele Kommunen damit nicht mehr stemmbar. Das befürchten auch Bad Wildbad, Höfen und Enzklösterle. Das Planfeststellungsverfahren – das ist ein Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben – ist zwar fortgeschritten, wie Bad Wildbads Bürgermeister Marco Gauger im Namen aller drei Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft erklärt: So seinen die Suchflächen auf dem Meistern und auf dem Kälbling in das Flächennutzungsplan-Verfahren eingespeist und als Suchkulissen an das Landratsamt gemeldet worden. Doch das werde nun nicht mehr weiterverfolgt.

Aufgabe an den Landkreis rückübertragen

„Aufgrund der neuen Gesetzeslage, die ab 1.1.2024 gelten wird, ist der Betrieb einer Erddeponie auf kommunaler Ebene quasi obsolet geworden. Wir werden die Aufgabe an den Landkreis rückübertragen“, sagt Gauger im Namen aller drei Bürgermeister.

Und die neuen Vorgaben ab kommendem Jahr haben es wahrlich in sich: Dann darf Erde nämlich nur noch auf eine Erddeponie gebracht werden, wenn eine Verwertung des Aushubs wirtschaftlich unzumutbar ist – und das muss der Abfallerzeuger dem Betreiber der Deponie nachweisen. Doch was genau hinter „wirtschaftlich unzumutbar“ steckt, das ist die große, bisher ungelöste Preisfrage.

Kommunen könnten auf Kosten sitzenbleiben

Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der Aushub vom Entsorgungsträger angenommen wurde, obwohl die Verwertung nicht wirtschaftlich unzumutbar gewesen wäre – in diesem Falle würden die drei Kommunen auf den Kosten sitzenbleiben und müssten den Aushub verwerten.

Das war unter anderem auch Anlass für die Gemeinde Oberreichenbach, die Aufgabenträgerschaft an den Kreis zurückzugeben.

Anders entschied sich Simmersfeld in dieser Sache: Dort wolle man die Erddeponie „Dietersberg“ weiter in Eigenregie betreiben. Abschließend sagt Gauger zu den wachsenden bürokratischen Hürden: „Die Planung größerer Projekte wird dadurch nicht gerade vereinfacht. Die Bauphasen müssen dadurch noch akribischer vorbereitet werden und stehen mehr in Terminabhängigkeit. Wir hoffen, dass sich die öffentliche Hand sowie die Bau- und Entsorgungsunternehmen so gut es geht auf die neue Gesetzeslage einstellen, damit auch in Zukunft Lösungen zum Deponieren und Verwerten gefunden werden.“