Aus dem Rathaus kommt der Appell an den Gemeinderat, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um einen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen. Foto: Kugel

Die Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung am Mittwochabend, 24. Mai, birgt Brisanz. Steht doch im Kurhaus auch die dritte Haushaltsberatung auf der Tagesordnung. Und im Juni soll ein ausgeglichener Haushalt verabschiedet werden.

„Die Stadtverwaltung hatte es sich zur Aufgabe gemacht, einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 ohne Erhöhung von Steuern dem Gemeinderat vorzulegen.“ Das stellt die Verwaltung in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 24. Mai, gleich zu Beginn fest.

 

Rückblick Ein im Gesamtergebnis ausgeglichener Haushalt sei in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. März eingebracht worden. Man habe die Stadträte gebeten, die Änderungsanträge nur mit Angabe der Gegenfinanzierung einzureichen. In der Sitzung am 29. März habe die erste Beratung stattgefunden. Offene Fragen seien beantwortet worden. Bei der zweiten Beratung am 26. April sei über die Änderungsanträge beraten „und der größte Teil entgegen der Empfehlung der Verwaltung beschlossen“ worden. Offen sei die Frage zur Gegenfinanzierung geblieben.

Am 27. April habe eine weitere Sitzung in Sachen Flüchtlingssituation stattgefunden. Weitere Beschlüsse mit Auswirkung auf den Haushalt seien hier gefasst worden.

Auswirkungen Zusammenfassend führten die Beschlüsse des Gemeinderates zu einer Verschlechterung des Gesamtergebnisses um 167 800 Euro, so dass der Haushalt nicht mehr ausgeglichen sei. „Seitens der Verwaltung wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass ein ausgeglichener Haushalt gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Stadtverwaltung hat zum 1. Januar 2020 auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR – Doppik) umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt konnte kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden“, wird des Weiteren ausgeführt. Der Verlust eines Jahres sei für drei Jahre vorzutragen und innerhalb von diesem Zeitraum durch die Überschüsse auszugleichen. Andernfalls sei nach Ablauf von drei Jahren die Ausbuchung gegen das Eigenkapital vorzunehmen.

Der Verlust aus dem Jahr 2020 habe in den Jahren 2021 und 2022 nicht durch Überschüsse ausgeglichen werden können. Auch im Jahr 2023 sei der Ausgleich nicht möglich. Dies habe zur Folge, dass der Verlust aus dem Jahr 2020 zum 31. Dezember 2023 gegen das Eigenkapital auszubuchen sei. Diesen Vorgang sehe die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Ultima Ratio und lasse diesen Vorgang grundsätzlich nur einmal zu. An dieser Stelle sei auf die Verluste der Jahre 2021 und 2022 hinzuweisen. Diese müssten ebenfalls gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Das bedeutet, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet und die Generationengerechtigkeit nicht gewährleistet sei. Das heiße, die Stadt lebe auf Kosten der künftigen Generationen.

Ernst der Lage Ohne einen genehmigten Haushalt könnten keine Projekte angestoßen werden. Zum Beispiel könne der Breitbandausbau, welcher mit 90 Prozent von Bund und Land gefördert werde, nicht weiterverfolgt werden – auf die Gefahr hin, dass die Förderungsquote gekürzt werde. Auch würden keine Zuschüsse vom Ausgleichstock bewilligt – „ für dieses Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 700 000 Euro beantragt“. Dies seien nur zwei Beispiele zur Verdeutlichung der Ernsthaftigkeit der Lage.

Appell Sollte der Gemeinderat keine alternativen Gegenfinanzierungsvorschläge beschließen, bleibe aus Sicht der Verwaltung keine weitere Möglichkeit offen, als die Anpassung der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) vorzunehmen.

Am 11. Mai sei die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums über die 164. Steuerschätzung veröffentlicht worden. Die Gemeinden müssten mit 0,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen im Jahr 2023 weniger rechnen. Die genaue Auswirkung auf Bad Herrenalb lasse sich noch nicht berechnen. Es bleibe aber festzuhalten, dass die Einnahmen geringfügig niedriger ausfallen könnten als noch im Oktober geschätzt. Nebenbei: Im Entwurf seien noch keine inneren Verrechnungen enthalten. Aus Effizienzgründen würden diese nach der Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen einmal berechnet.

Am Mittwochabend soll nun über die Gegenfinanzierung von 167 800 Euro beraten werden. Die Verwaltung appelliert an den Gemeinderat, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um einen ausgeglichenen Haushalt in der Juni-Sitzung beschließen zu können.

Erhöhung des Hebesatzes

Grundsteuer B
„1. Änderung Hebesatzsatzung“ lautet einer der 14 Tagesordnungspunkte bei der Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 24. Mai. Der vorgelegte Beschlussantrag sieht vor, die Stadtverwaltung zu beauftragen, in der Sitzung am 28. Juni eine Änderungssatzung vorzulegen und die entsprechenden Änderungen im aktuellen Haushaltsentwurf vorzunehmen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B sei ab dem 1. Januar 2023 auf 530 vom Hundert festzusetzen.   Zur Erinnerung: Im Jahr 2022 wurde bei der Grundsteuer B der Hebesatz von 450 auf 480 vom Hundert erhöht. Die Verwaltung verweist auf die Sitzung vom 25. Januar – der Gemeinderat habe eindeutig kommuniziert, dass das Gremium alle Hebel zur Haushaltsplanung selbst in der Hand habe. „Eine Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Generationsgerechtigkeit durch Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung wurde als unnötig abgestempelt“, heißt es weiter. Die Stadtverwaltung habe sich die ganze Zeit gegen eine Erhöhung der Steuern für 2023 ausgesprochen. Da der Gemeinderat aber die Erhöhung von Ausgabepositionen ohne Gegenfinanzierungsvorschlägen beschlossen habe, müsse die Verwaltung eine Empfehlung zur Erhöhung des Hebesatzes aussprechen, um der Rechtsaufsicht einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.