Die Aussage der jungen Frau wurde aufgezeichnet. (Symbolbild) Foto: Seventyfour - stock.adobe.com

Bei der Verhandlung gegen einen heute 46-Jährigen, der in Altensteig eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll, ist das mutmaßliche Opfer zu Wort gekommen – ohne erneut auszusagen.

Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 46-Jährigen ist nun das mutmaßliche Opfer zu Wort gekommen. Die damals 17-Jährige, die im September von ihm vergewaltigt worden sein soll, ist im Prozess Nebenklägerin, lässt sich jedoch von einer Anwältin vertreten.

 

Auch für die Aussage musste sie nicht ins Gericht kommen und persönlich befragt werden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklage-Vertreterin wurde eine Aufnahme abgespielt, in der das Mädchen vom zuständigen Ermittlungsrichter vernommen wurde.

Da das Mädchen erst 17 Jahre zum Zeitpunkt der angeklagten Tat war, besteht ein besonderes Schutzinteresse. Dieses überwiegt auch das Interesse der Verteidigung an einer vollständigen Aufklärung des Falles. Auf eine erneute Aussage der Teenagerin wurde verzichtet, um ihr eine weitere psychische Belastung durch den Prozess zu ersparen.

Mehrere Gründe für Ausschluss der Öffentlichkeit

Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Auf Antrag können Zuschauer jedoch ausgeschlossen werden, wenn es etwa um höchstpersönliche Lebensbereiche geht. So wurde auch im Fall der jungen Frau argumentiert. In ihrer Vernehmung gehe es auch um ihre Sexualität und ihr Sexualleben. Dieses Thema wurde bereits bei vorhergegangenen Verhandlungstagen angesprochen.

Unter anderem ging es um die Frage, ob die 17-Jährige Interesse an älteren Männern zeige. Der Angeklagte habe in der polizeilichen Vernehmung im September ausgesagt, dass es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Parkhaus hinter dem Altensteiger Rathaus gekommen sei. Damals habe der Angeklagte ausgesagt, dass die Teenagerin ihn schon vorher angemacht und schließlich am fraglichen Tag verführt habe, berichtete der zuständige Ermittler am vorhergegangenen Verhandlungstag. Dem gegenüber steht die Anklage, nach der sie vergewaltigt worden sein soll.

Demnach hatte sie sich mit dem Angeklagten, damals 45 Jahre alt, in Altensteig getroffen. Schließlich soll er sie im Parkhaus vergewaltigt haben. Das Mädchen kannte er daher, dass sie mit seiner Tochter befreundet war. Beide Mädchen lebten zeitweise in der gleichen Wohngruppe für psychisch Erkrankte Jugendliche.

Auch das junge Alter des mutmaßlichen Opfers begründet den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, die besonderen Belastungen von Kindern und Jugendlichen während eines Prozesses zu berücksichtigen. Im gleichen Paragrafen wird der Ausschluss der Öffentlichkeit ermöglicht, wenn es um Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung geht und Minderjährige aussagen müssen, zum Beispiel bei Vorwürfen von Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.