Verteidiger Stephan Fischer den Angeklagten Foto: Jürgen Lück

Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen einen 19-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt und seinen 44 Jahre alten Mitangeklagten. Die Anklage wirft dem Jüngeren versuchten Mord vor.

Zweiter Prozesstag vor der Jugendkammer des Landgerichts Rottweil. Ein 19-Jähriger muss sich wegen versuchtem Mord an einem Polizisten verantworten. Sein 44-jähriger Mitangeklagter dafür, dass er seinen Bekannten ohne Führerschein sein nicht angemeldetes Auto fahren ließ.

 

Die beiden hatten am 24. November vergangenen Jahres mit der Freundin des 19-Jährigen und einer Bekannten einen Ausflug gemacht. Danach ging es mit zwei Autos in ein Lokal in Alpirsbach. Auf dem Weg dorthin verursachte der 19-Jährige beim Überholen beinahe einen schweren Unfall. Der Vorfall wird der Polizei gemeldet. Die Beamten stellen fest – die Kennzeichen sind gestohlen. In Alpirsbach machen sie den Wagen ausfindig. Als eine Streife die Männer stoppen will, gibt der 19-Jährige Gas, fährt einen der Polizisten an.

Danach tauscht er sich über Whatsapp mit seiner damaligen Freundin aus, schreibt lange Nachrichten. Etwa: „Ich habe den Drecksbullen aufgeladen. Was blieb mir übrig?“ Zwischenzeitlich sind die Beiden getrennt. Vor Gericht sagt die Ex-Freundin aus: „Als wir uns wiedergesehen hatten, ging es ihm nicht gut. Er hat geweint und gezittert.“ Der KfZ-Sachverständige Frank Rauland rekonstruiert anhand der Spuren und eines Überwachungsvideos die Tat. Problem: Das eingeblendete Datum im Video und wechselnde Scheinwerfer bieten keine absolut „klare Sicht“ auf die Millisekunden, in denen der Polizist angefahren wurde. Eindeutig: Der Polizist wurde aus der Perspektive des 19-Jährigen vom rechten Scheinwerfer erwischt.

Verteidiger Stephan Fischer: „Mein Mandant hat ausgesagt, dass der Polizist nach rechts gesprungen ist, als er auf ihn zufuhr. Sonst hätte er ihn gar nicht erwischt.“ Gemeint: Der Polizist stand an der anderen Seite des Autos, als der Angeklagte Gas gab. Sein Mandant habe extra das Lenkrad eingeschlagen, um an dem Beamten vorbei zu kommen, sagt der Verteidiger. „Ich sehe das anders als der Sachverständige.“ Alle gehen an den Bildschirm, um das Video genau anzuschauen.

Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer kontert: „Dann müsste der Polizist in den Millisekunden 1,60 Meter weit gesprungen sein.“ Münzer weiter: „Wenn der Polizist nicht einen kleinen Schritt nach rechts gemacht hätte, wäre er noch frontaler vom Auto erfasst worden.“

So schnell war das Auto

Laut Sachverständigem erfasste der Unfallwagen den Polizisten mit 18 bis 20 Stundenkilometern. Rauland: „Gerade bei langsamen Tempo ist die gefährlichste Variante, dass der Fuß überrollt wird und der Körper von der Motorhaube erfasst wird und abgerollt wird.“

Das bestätigt auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Frank Wehner. Bei Zusammenstößen zwischen Autos und Fußgängern passieren die schwersten Verletzungen bei zehn Stundenkilometern. Rauland und Wehner unisono: „Der Polizist hat unheimlich Glück gehabt, dass der Fuß beim Zusammenstoß nicht überrollt wurde.“ Der Prozess wird am Montag, 23. Juni, fortgesetzt. Angekündigt sind die Plädoyers. möglicherweise fällt auch das Urteil.