Noch sind die Umbauarbeiten im Ebinger Landgraben in vollem Gange – wenn sie abgeschlossen sind, soll der motorisierte Verkehr auf Tempo 20 heruntergebremst werden. Foto: Karina Eyrich

Die Neugestaltung des Ebinger Landgrabens nähert sich dem Ende; jetzt hat der Technische und Umweltausschuss die dazugehörige Verkehrsvorschrift beschlossen: Tempo 20.

Bereits vor einem Monat hat der Technische und Umweltausschuss entschieden, wie künftig die Verkehrsführung im Ebinger Hufeisen aussehen wird: Wer aus der Grüngrabenstraße in den Landgraben hineinfährt, der darf künftig am Gerberplatz vor der Stadtmühle nicht mehr weiterfahren, sondern muss in den Spitalhof abbiegen.

 

Den und im Anschluss die Johann-Philipp-Palm-Straße fährt er hinauf, so weit er kann, nämlich bis zur Kapellstraße; dort biegt er nach links ab, erreicht den Landgraben, biegt erneut in den Landgraben ein und erreicht schließlich nach einer Runde gegen den Uhrzeigersinn wieder den Gerberplatz. Die Runde im Uhrzeigersinn ist untersagt.

Tempo 50 ebenfalls. Dieses war bisher noch zulässig im Landgraben, wenngleich aufgrund der Verkehrssituation nicht angeraten, doch jetzt hat der Technische und Umweltausschuss nachgelegt und dem Beschluss vom Oktober einen weiteren folgen lassen: Der Landgraben zwischen Grüngraben- und Kapellstraße wird in einen sogenannten „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ umgewandelt.

Das ist wohlgemerkt etwas anderes als ein verkehrsberuhigter Bereich. In dem ist Schritttempo – sieben Stundenkilometer – geboten; im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit dagegen 20 Stundenkilometer – ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen des Fahrzeugverkehrs und einer verkehrsberuhigten Straßenraumgestaltung, urteilt die Stadt in ihrer Sitzungsvorlage.

Nicht hundertprozentig barrierefrei

Anders als die verkehrsberuhigten Bereiche in den Seitenstraßen und im Hof ist der Landgraben auch nicht hundertprozentig barrierefrei. Die westliche Straßenseite bleibt, wie sie ist, und der Bordstein immerhin andeutungsweise erhalten.

Die neue Tempo-20-Zone endet übrigens nicht erst an der Absperrung auf Höhe der Deutschen Bank. Auch der Kreuzungsbereich von Landgraben und Kapellstraße ist in Zukunft uneingeschränkt verkehrsberuhigt, desgleichen die östliche Hälfte der Kapellstraße – die westliche ist es schon. Künftig gilt hier also Tempo sieben, übrigens auch im Oberen Stadtgraben – was dem Unteren recht ist, soll ihm billig sein. Die Stadt strebt einheitliche Regelungen an.

Das Ebinger Hufeisen von oben: Der Langraben (rot) wird verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20. Alle anderen Straßen sind entweder schon verkehrsberuhigt (blau) – es gilt Tempo sieben – oder werden es nun (rosa). Eine Ausnahme macht der Hof: Er ist Fußgängerzone und für Kraftfahrzeuge tabu (gelb). Foto: Stadt Albstadt

Allerdings sind die einigen nicht einheitlich genug: Friedrich Rau von den Grünen tat seinen Unmut darüber kund, dass sich die Umgestaltung des Landgrabens und die Terrainnivellierung, die sie bringt, sich auf dessen östliche Straßenseite beschränkt. Halbe Sache, schimpfte Rau, der Tempo sieben im gesamten Landgraben für unerlässlich hält. Tempo 20 genüge mitnichten: „Es ist unglaublich, wie die Autofahrer sich im Hufeisen benehmen!“

Auch Martin Frohme von der SPD wäre eine einheitliche Lösung lieber gewesen, „aber Gehsteige entfernen kostet halt Geld“. Oberbürgermeister Roland Tralmer zeigte sich dagegen zufrieden mit dem Erreichten: „Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.“ Der allerdings nach Ansicht von Friedrich Rau noch ziemlich weit ist: Er, kündigte er an, werde weiterhin am Ziel einer vollständigen Verbannung des motorisierten Verkehrs aus dem Hufeisen festhalten: „Raus mit dem Blech!“ Rau enthielt sich als einziger der Stimme; alle anderen Gemeinderäte stimmten dem Verwaltungsantrag zu.