Ein Bundeswehr-Tornado war am Montag über dem Zollernalbkreis unterwegs. Das Luftfahrtamt erklärt die Hintergründe.
Dass Kampfjets der Bundeswehr den Zollernalbkreis überfliegen, ist nichts Ungewöhnliches. Mit ein Grund dafür: Die Burg Hohenzollern bei Bisingen wird häufig als Ziel gewählt, um den Flug nach Sichtflugregeln zu üben, weitestgehend ohne Nutzung elektronischer Orientierungshilfen.
Am Montagmorgen aber donnerte ein Tornado des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 aus Büchel in Rheinland-Pfalz über den Zollernalbkreis. Er war „im Rahmen eines angemeldeten Tiefflugs mit einer Mindestflughöhe von 500 Fuß – zirka 150 Meter über Grund – im Süden von Deutschland unterwegs“. Das berichtet ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr unserer Redaktion.
Der Flugweg führte demnach von Schramberg nach Osten Richtung Gammertingen. Balingen wurde um 10:12 Uhr Ortszeit in einer Höhe zwischen 165 und 286 Metern über Grund überflogen – mit einer Geschwindigkeit von zirka 450 Knoten, umgerechnet etwa 833 Stundenkilometer. 165 Meter, das ist tatsächlich recht tief, wenn man den Flug mit weiteren vergleicht – und war daher entsprechend laut.
Bundeswehr: Tiefflug in unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen
Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig, berichtet der Sprecher. Die einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt laut Luftfahrtamt der Bundeswehr zirka 300 Meter über Grund.
Für den militärischen Tiefflug gilt eine andere Mindesthöhe, eine niedrigere. Sie dürfe „in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen“ auf 500 Fuß, also zirka 150 Meter, über Grund reduziert werden.
Dass es bei dem Übungsbetrieb auch um die verstärkte Verteidigungsfähigkeit geht, über die derzeit bundesweit debattiert wird, daraus macht der Sprecher keinen Hehl: „Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten“, wird als Grund genannt. „Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet grundsätzlich dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind.“
Häufig werde an Simulatoren geübt. Dies sei jedoch nicht generell möglich. Der Sprecher betont: Die Durchführung von Ausbildungs- und Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibe unumgänglich.
Bürgertelefon
Informationen für Bürger
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 /8620730 sowie per E-Mail an FLIZ@bundeswehr.org können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Fragen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrtamt der Bundeswehr wenden. Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale (FLIZ) als Sonderleistung Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Das Bürgertelefon steht montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 12:30 Uhr zu Verfügung.